Wer eine Wahlkarte hat, kann schon jetzt wählen. Diese können in den Gemeinden noch bis 1. März schriftlich beantragt oder bis 3. März abgeholt werden. Neu ist, dass diese Wahlkarte nicht mehr wie bisher in jedem Kärntner Wahllokal abgegeben werden kann, sondern diese Wahlkarte muss bis Wahlschluss in der Heimatgemeinde des Wahlberechtigten einlangen.
Erstmals werden Wahlkarten am Wahlabend ausgezählt
Denn erstmals werden alle Stimmzettel und Wahlkarten bereits am Wahlabend ausgezählt, bisher wurden die Wahlkarten erst am Tag nach der Wahl ausgewertet. Damit wird es bereits am 5. März ein vollständiges Ergebnis geben und für alle Kleinparteien klar sein, ob sie den Einzug in den Landtag schaffen oder nicht.
Sendungshinweis:
Radio Kärnten Frühjournal; 19.2.2023
Vorwahltag am kommenden Freitag
Wer am 5. März nicht im Land ist oder seine Stimme aus anderen Gründen bereits früher abgeben möchte, kann das auch am Vorwahltag am kommenden Freitag tun: In jeder Gemeinde hält zumindest ein Wahllokal zwei Stunden lang offen.