Mehr als 40 Jahre alt sind die Oldtimer-Maschinen von Gottfried Wulz, die er mit viel Hingabe pflegt, um sie dann für wirklich große Tagestouren zu nutzen. 300 bis 400 Kilometer weit ist er unterwegs und genießt dabei den Wind und das Brummen der Motoren, wie er sagt.
Sendungshinweis:
Aufgezeigt, 30.3.2021
Heuer wird so schnell nichts daraus. Der Grund: Gottfried Wulz hinterlegte sein Wechselkennzeichen krankheitsbedingt im September 2019 bei der Uniqa-Zulassungsstelle. Damals sei ihm zugesichert worden, dass er sich keine Sorgen machen müsse, falls er die Nummerntafel nicht rechtzeitig abholen könne. Als er sich im November von seiner Herzoperation erholt hatte, fragte er bei der Uniqua nach und erfuhr, dass die Nummerntafeln von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land verschrottet worden seien.
Jahresfrist verstrichen
Tatsächlich gibt es für die Kennzeichen-Hinterlegung eine Jahresfrist, die Wulz um zwei Monate überzogen hatte. ÖAMTC-Jurist Christoph Kronsteiner bringt Paragraf 52 KFG ins Spiel. Demnach sei der Zulassungsbesitzer selbst dazu verpflichtet, einen Antrag auf Ausfolgung der hinterlegten Kennzeichen zu stellen: „Man hat eine Hinterlegungsfrist von einem Jahr. Wenn der Zulassungsbesitzer den Antrag nicht binnen dieser Jahresfrist stellt ist die Zulassungsbehörde von sich aus ermächtigt, den Zulassungsschein einzuziehen und die Kennzeichen zu verschrotten“, so Kronsteiner.
Uniqa: „Übliches Vorgehen“ bei Fristversäumnis
Die Uniqa weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass Gottfried Wulz bei der Wüstenrot versichert sei, dass er aber sein Kennzeichen schon seit Jahren bei der Uniqa hinterlege. Weiters heißt es: „Die gesetzliche Hinterlegungsfrist ist leider verstrichen und Herr Wulz hat das Kennzeichen weder behoben noch neuerlich hinterlegt, aber auch niemand anderen bevollmächtigt, das für ihn zu tun. Das Fristversäumnis bewirkt die Löschung der Zulassung und Vernichtung des Kennzeichens – das ist die übliche Vorgangsweise.“
Grundsätzlich darf Wulz die Kennzeichen bei jeder Zulassungsstelle hinterlegen. Seine Haftpflicht-Versicherung, die Wüstenrot, bedauert allerdings, dass er eine fremde Zulassungsstelle für die Hinterlegung gewählt habe. Warum, erklärt sich aus der schriftlichen Stellungnahme der Wüstenrot-Versicherung. Sie schreibt: „Wenn die Kennzeichen bei einer fremden Zulassungsstelle hinterlegt werden, bekommen wir keine Vorab-Info, dass die Kennzeichen demnächst verschrottet werden. Daher könnten wir auch den Kunden nicht informieren.“
Wüstenrot: Erinnerungsservice nur für Kunden
Ein kundenfreundliches Service gebe es bei einer Hinterlegung der Kennzeichen bei einer Wüstenrot-Zulassungsstelle und für gleichzeitige Kunden der Wüstenrot-Versicherung. In solchen Fällen werden diese Rund sechs Wochen vor Ablauf der einjährigen Hinterlegungsfrist angeschrieben und nochmals daran erinnert, dass die Hinterlegung demnächst ablaufe. „Er hat somit also die Chance die Hinterlegung zu verlängern. Reagiert er darauf nicht, dann wird seitens der Zulassungsstelle das Fahrzeug nach Ablauf der Hinterlegungsfrist abgemeldet“, so die Stellungnahme der Wüstenrot.
Kunde von Zulassungsstelle enttäuscht
Im Fall Gottfried Wulz ist die Uniqa-Zulassungsstelle zuständig. Sie veranlasste die behördliche Abmeldung der Motorräder und die Verschrottung des Kennzeichens. Die Haftpflicht-Versicherung für die Motorräder, die Wüstenrot, erfuhr überhaupt erst durch die Anfrage des ORF davon, dass ihr langjähriger Kunde Gottfried Wulz von der Uniqa-Zulassungsstelle herb enttäuscht wurde. Er sagte, er habe weder einen Anruf, noch eine Verständigung erhalten: „Ich war ganz empört, dass plötzlich meine Nummerntafel weg ist.“
Die Uniqa geht darauf in ihrer Stellungnahme nicht ein. Tatsächlich bewahrte sie nur die hinterlegten Kennzeichen eines fremden Kunden auf. Davon hat die Uniqa natürlich nichts, denn die Hinterlegung ist kostenlos. Deshalb hatte die Uniqa auch überhaupt kein Motiv, Gottfried Wulz an die Jahresfrist für das hinterlegte Kennzeichen zu erinnern, weil er eben gar kein Uniqa-Kunde ist.
Die Conclusio des Falles ist recht einfach: Hätte Herr Wulz sein Wechselkennzeichen bei der eigenen Haftpflichtversicherung, der Wüstenrot hinterlegt, so wäre er rechtzeitig gewarnt worden, dass die Frist abläuft und das Kennzeichen verschrottet wird. Wäre Gottfried Wulz bei der Uniqa haftpflichtversichert, wo er das Kennzeichen hinterlegt hatte, wäre das Gleiche passiert.
Versicherungen übernehmen Neuanmeldung zur Hälfte
Weil Wulz die Frist krankheitsbedingt nicht wahrnehmen konnte, zeigten beide Versicherungen auf ORF-Anfrage hin Verständnis und Entgegenkommen. Wüstenrot und Uniqa sagen als Kulanzlösung zu, die Hälfte der Neuanmeldungskosten in der Höhe von 375 Euro gemeinsam zu übernehmen.
Nach Lösung wieder Zeit für Hobby
Wichtiger aber, als die Kosten sei es ihm, dass er sich dadurch mit der ganzen Geschichte aussöhnen könne und endlich wieder Zeit für sein liebstes Hobby habe, sagte Gottfried Wulz.
Auch wenn seine Kinder zwar gegen seine Touren seien, will sich der 85-Jährige nicht aufhalten lassen: „Solange es gesundheitlich geht will ich fahren. Wenn ich einmal nicht mehr fahren kann, wird das ein Nachteil für mich sein.“