Eva Payr sortiert Dinge aus
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Hilfe bei Wohnungskündigung

Eva Payr ist intellektuell beeinträchtigt und lebt mit Familienanschluss seit 1978 in einer Mietschutzwohnung in Klagenfurt. Nachdem ihr Pflegebruder im Dezember auszog, kündigte ihr der Vermieter. Rechtlich ist das in Ordnung, aber „Aufgezeigt“ erreichte dennoch einen Aufschub.

Eva Payer lebte mit ihrer Mutter lange in Seeboden, bis die Mutter 1978 starb. Da war Eva 18 Jahre alt und wurde von ihrer Tante Waltraud in Klagenfurt als Pflegetochter aufgenommen. Die Tante lebte mit einem Sohn, zwei Töchtern und Eva in der Mietschutzwohnung, die sie von den Eltern übernommen hatte. Eva erinnert sich an eine glückliche Zeit, sie sei mit der Wohnung eng verbunden.

Cousine und Pflegeschwester Karin Kosche hilft Eva Payr, wenn sie wegen ihrer intellektuellen Beeinträchtigung nicht mehr weiter weiß. Ihr Pflegebruder lebte bis Dezember noch mit Eva in der Wohnung. Im Dezember zog er dann aus, so Kosche. Er habe Eva die Wohnung übergeben, dann sei aber die Kündigung gekommen. „Es ist für sie sehr schwierig, jetzt hinaus zu müssen.“ Eva kann sich aufgrund ihrer Beeinträchtigung nur schwer an neue Situationen gewöhnen.

Eva Payr mit Fotoalben
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Eva Payr zeigt Bilder aus glücklichen Tagen

Weitergabe nur in direkter Linie

Jasmin Klösch-Bergtaler vom Mieterschutzverband sagte, grundsätzlich dürfe man eine Wohnung mit Mieterschutz übertragen: „Wenn ein Hauptmieter aus der mietergeschützten Wohnung auszieht, darf er sein Mietrecht an folgende Personen abtreten: Ehegatte, Verwandte in gerade Linie wie Eltern, Kinder, Großeltern, Kindeskinder, Wahlkinder oder Geschwister. Diese Personen müssen mit dem bisherigen Mieter mindestens zwei Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Geschwister fünf Jahre.“

Eva ist aber nicht die leibliche Schwester, sondern eine Cousine bzw. Pflegeschwester. Daher könne ihr das Mietrecht nicht übertragen werden, so Klösch-Bergtaler. Sie habe keinen Titel, dort zu wohnen. Als Adoptivtochter hätte sie die Wohnung übernehmen können, sie wurde aber von ihrer Tante nicht adoptiert.

Sendungshinweis:

Aufgezeigt Radio Kärnten, 16.2.2021

Vermieter wusste nichts von Beeinträchtigung

Die Mietschutzwohnung am Kreuzbergl gehört einem Juristen aus Graz. Rechtsanwalt Karlheinz de Cillia ist der Anwalt des Vermieters. Er sagte, er habe bereits mit seinem Mandaten telefoniert. Aufgrund der jetzt bekannt gewordenen Umstände würde er eine längere Räumungsfrist gewähren. Voraussetzung sei aber ein Fixtermin.

Eva Payr mit ihrer Cousine
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Cousine und Pflegeschwester Karin Kosche unterstützt Eva

Der Wohnungseigentümer und Anwalt de Cillia wussten nichts von Frau Payrs intellektueller Beeinträchtigung, erst „Aufgezeigt“ informierte sie darüber. Dass die Mietschutzwohnung in der Familie immer wieder weitergegeben wurde, sei bekannt, sagte de Cillia. Es gebe aber keinen schriftlichen Mietvertrag.

„Aufgezeigt“ fragte, ob Eva Payr nicht einfach in der Wohnung mit neuem Mietvertrag bleiben könne. De Cillia bedauerte aber, sein Mandant wolle die Wohnung frei haben, weil er Eigentümer des Hauses sei. Er wolle das Haus auch sanieren. Der Vermieter trägt alle Kosten für den Räumungsvergleich und gewährt eine Auszugsfrist bis 30. September.

Wohnungsamt findet Unterkunft in der Nähe

Eva Payer wünscht sich eine Einzelwohnung mit Vorzimmer, Küche und Wohn-Schlafzimmer. Dieser Wunsch werde sich erfüllen lassen, sagte das Wohnungsamt der Stadt Klagenfurt zu. Bis September wird sie eine Gemeindewohnung bekommen, einen knappen Steinwurf von der alten Wohnung entfernt.