Rechte und Pflichten Pflegender

Grundsätzlich ist die Tätigkeit der Betreuung und Pflege in Österreich im Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung von Fachpersonal der mobilen Dienste, in Pflegeheimen, oder in Krankenhäusern, gesetzlich geregelt.

Bestimmte Berufsgruppen dürfen selbstverantwortlich, oder nach schriftlicher Delegation in den jeweiligen Bereichen tätig werden. Tätigkeiten von betreuenden und pflegenden Angehörigen fallen nicht in diese gesetzlichen Regelungen. Hier ist es im Prinzip den pflegenden Angehörigen freigestellt, inwieweit sie Betreuungs– und Pflegetätigkeiten übernehmen.

Es ist natürlich sinnvoll, wenn sich betreuende und pflegende Angehörige von geschulten Pflegepersonen in komplexen Pflegesituationen Beratung und Hilfe holen. Auch die Einschulung durch die Hausärztin, dem Hausarzt bei zB. Verabreichung von subkutanen Injektionen, also Injektionen unter die Haut, wie Insulin, Blutverdünnung usw., erscheint als sehr sinnvoll. Wenn eine Pflegesituation zu komplex bzw. zu umfassend wird, ist es empfehlenswert, wenn zumindest stundenweise professionelle Unterstützung in Anspruch genommen wird.

Zur Unterstützung im Sinne von Anleitung und Tipps für bestimmte Betreuungstätigkeiten gibt es auch im Internet viele Tipps und Videos (zu verschiedenen Themen), die hilfreiche Hinweise sein können. Wenn man im Internet in der Suchmaschine „wie pflege ich richtig alte Menschen“ eingibt, bekommt man viele Vorschläge. Grundsätzlich ist dabei jedoch festzuhalten, dass man beim Ansehen eines Videos keine Pflegeausbildung erhält. Hier ist die Kontaktaufnahme mit Fachpersonal über die mobilen Dienste den Videos vorzuziehen. Hier sei auch das Pflegetelefon der Kärntner Landesregierung erwähnt: Erreichbar an den Wochentagen zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr unter 0720 788 999 zu normalen Gesprächsgebühren.