Vorbeugen von Thrombosen und Venenentzündungen

Eine Betreuungs– und Pflegebedürftigkeit bedeutet oftmals auch eine Bewegungseinschränkung für den betroffenen Menschen. Diese Bewegungseinschränkung kann das Entstehen einer Venenentzündung und/oder Thrombose fördern.

Eine Thrombose ist ein Blutgerinnsel zB. in den Beinvenen. Dieses Gerinnsel kann sich lösen und schwere Folgeerkrankungen, wie eine Lungenembolie verursachen. Die wichtigste vorbeugende Maßnahme ist die Bewegung der Beine, deren Muskel wie eine Pumpe den Blutstrom verbessert und somit die Entstehungsgefahr einer Entzündung reduziert.

Kann der betreuungsbedürftige Mensch nicht alleine aufstehen, oder sich nur sehr eingeschränkt bewegen, sind gerade hier Bewegungsübungen wichtig. Oft müssen diese Übungen von den betreuenden Angehörigen passiv unterstützt werden.

Tipps dazu:

  • Fragen Sie ihre Ärztin, ihren Arzt, ob das Bandagieren, oder Stützstrümpfe die Thrombosegefahr reduzieren könnten. Wenn ja, dann ist es wichtig, diese Bandagen oder Strümpfe in der Früh, vor dem ersten Aufstehen anzulegen bzw. anzuziehen.
  • Motivieren Sie den betreuungsbedürftigen Menschen zu Bewegungen im Bett. Im Liegen Radfahren oder abwechselnd ein Bein heben, Pumpbewegungen in den Fußgelenken usw. Unterstützen Sie bei Bedarf diese Bewegungen.
  • Beim Sitzen darauf achten, dass die Füße auf einem festen Untergrund stehen, damit es in den Kniekehlen zu keiner Behinderung der Durchblutung kommt zB. beim Sitzen an der Bettkante die Füße auf einen Schemel abstellen.
  • Bei Entzündungszeichen, roten heißen Flecken am Unterschenkel, ziehendem Schmerz, sofort den Arzt kontaktieren!