Barrierefreies Umfeld

Soweit wie möglich, soll sich der betreuungsbedürftige Mensch alleine bzw. selbständig zumindest im unmittelbaren Umfeld bewegen können.

Um dabei auch das Sturzrisiko zu reduzieren, soll auf eine möglichst hohe Barrierefreiheit im Umfeld geachtet werden: Ein höhenverstellbares Bett, ein Nachttisch, auf dem notwendige Gegenstände des persönlichen Bedarfs bereit gestellt werden, damit der womöglich sturzgefährdete betreuungsbedürftige Mensch nicht so oft in Verlegenheit kommt, aufstehen zu wollen.

Unnötige Teppiche als Stolperfallen entfernen, Türstaffeln entfernen. Für genügende Ausleuchtung von Räumen achten, damit bei einer Sehbeeinträchtigung mögliche Hindernisse besser gesehen bzw. erkannt werden können. Erfolgt die Betreuung in einem Haus, sollte sich nach Möglichkeit das Bad und das WC im selben Stockwerk des Zimmers befinden, in dem sich der betreuungsbedürftige Mensch überwiegend aufhält.

Im Badezimmer daran denken, dass der Spiegel am Waschbecken evtl. tiefer angebracht wird, dass Haltegriffe in der Dusche und im WC die Sicherheit erhöhen können. Wenn der betreuungsbedürftige Mensch zB. vom WC nur schwer aufstehen kann, gibt es die Möglichkeit eine WC-Sitzerhöhung anzubringen. Falls es Stufen zu überwinden gibt, sollte man an die Anschaffung einer Rampe zur Überwindung von zB. Stufen ins Freie denken. Zur Überwindung eines Stockwerkes gibt es Treppenlifte für nahezu alle Treppen.