Sturzopfer bleibt auf Schaden sitzen

Im November 2015 ist Christine Korak in einer Hofer-Filiale in Klagenfurt gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt. Sie konnte durch Bewusstlosigkeit aber nicht beweisen, worauf sie ausgerutscht war, ein Prozess gegen Hofer ging zu ihren Ungunsten aus.

Am 9. November 2015 passierte der Unfall, schildert Christine Korak, eine pensionierte Sportlehrerin: „Ich merke, dass es wie Glatteis war, bin heftigst gestürzt und mit dem Hinterkopf fest aufgeknallt, ich war auch bewusstlos. Später ist ein junger Mann gekommen.“ Es war der stellvertretende Filialleiter und ausgebildeter Ersthelfer.

Er half ihr auf und begleitete Christine Korak ins Büro. Dann bot er an, die Rettung zu rufen. Darauf verzichtete die Kundin aber, weil sie in ihrer Benommenheit nicht mitbekam, dass sie sich zwei Wirbel gebrochen hatte. Tage später wurden die schweren Verletzungen offenkundig. „Mich kränkt, dass ich 40 Jahre lang eine gute Kundin war, aber kein Wort des Bedauerns kam, das hat mich getroffen. Ich habe Hofer geklagt, weil ich dachte, es steht mir eine Entschädigung zu, weil ich schwer verletzt war.“

Aufgezeigt Sturz bei Hofer

ORF

Christine Korak geht nur noch mit Stöcken auf die Straße, große Unsicherheit ist nach dem Sturz geblieben

Vom Gericht abgewiesen

Das Urteil besagt, dass der Unfall weder durch eine feuchte oder nasse Stelle, noch durch eine Verunreinigung am Boden verursacht worden war. Als Klagende hatte Christine Korak die Beweislast: „Dass ich als Bewusstlose beweisen soll, was daran schuld war, verstehe ich nicht.“ Die Hofer KG wies vor Gericht nach, dass die Sorgfaltspflicht in der Filiale nicht vernachlässigt worden war.

Anwalt Hans Herwig Toriser bestätigte, „der Gestürzte muss beweisen, dass und weswegen er gestürzt ist und sich verletzt hat“. Durch die Bewusstlosigkeit konnte Christine Korak das nicht. Toriser kennt dieses Problem: „Man denkt bei einem Sturz nicht als erstes daran, wo bekomme ich Zeugen her.“ In einem Geschäft ist aber nicht davon auszugehen, dass niemand etwas gesehen habe, man komme da zu Zeugen, Fotos etc. Vom Sturz von Christine Korak gibt es keine Fotos, das Sturzopfer konnte also nichts beweisen. Toriser sagte, im Gegenzug könne aber der Geschäftsinhaber vor Gericht beweisen, dass alles Zumutbare getan worden sei, um den Sturz zu verhindern. Etwa durch Putzprotokolle oder regelmäßige Kontrollgänge.

Aufgezeigt Sturz bei Hofer

ORF

Anwalt Hans Herwig Toriser mit Gudrun Maria Leb

Hofer bedauert, sieht aber keine Schuld

Die Richterin des Bezirksgerichts verhandelte sogar direkt in der Hofer-Filiale. Durch die Abweisung der Klage blieb Christine Korak auf den Kosten sitzen. Gudrun Maria Leb und das „Aufgezeigt-Team“ fragten bei der Hofer KG nach, ob man vielleicht noch eine Art Wiedergutmachung für die Stammkundschaft leisten will. Die Hofer KG wollte kein Interview zu diesem Fall geben. Für die Filiale bekam der ORF auch keine Drehgenehmigung. Es kam aber eine schriftliche Stellungnahme. Die Hofer KG geht darin sehr ausführlich darauf ein, dass der Boden regelmäßig geputzt werde, dass es im 30 Minuten-Rhythmus Kontrollen gebe und dass man auf die Sicherheit der Kunden sehr großen Wert lege.

Zum Fall Korak teilte die Hofer KG mit, dass sich der Ersthelfer in der Filiale sofort um Frau Korak bemüht habe und schreibt weiter, dass man den Sturz und die Folgen sehr bedaure. „Allerdings kam auch das Gericht zu dem Schluss, dass die Hofer KG keine Schuld trifft, da keine Verfehlung der Sorgfaltspflicht vorlag. Eine weitere Forderung nach einer Wiedergutmachung ist für uns nicht nachvollziehbar.“

Anwalt rät, nur 50 Prozent der Schuld einzuklagen

Christine Korak berief nicht gegen das Urteil, weil sie sich das ohne Rechtsschutzversicherung gar nicht leisten konnte. Laut Aufgezeigt-Anwalt Toriser hätte Christine Korak jedenfalls eine Mitverantwortung für den Sturz: „Der alte Grundsatz: ‚Schau auf die Füße, sonst fällst du hin‘, der muss beachtet werden. Mein Rat ist immer in solchen Fällen, 50 Prozent einzuklagen und ein 50-prozentiges Mitverschulden zuzubilligen.“ Er empfiehlt auch, unmittelbar nach dem Sturz Fotos zu machen, Zeugen zu suchen, und vielleicht sogar den Putzrhythmus beobachten und protokollieren zu lassen. Das alles hätte im Prozess helfen können.

Rechtsschutzversicherung abgeschlossen

Solche Fälle gebe es laut Anwalt Toriser viele - Eis auf dem Boden, eine Weintraube, eine nicht erkannte Flüssigkeit, entscheidend sei, dass man sagen könne, worauf man ausgerutscht sei und dass dem Geschäftsinhaber eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen sei. Christine Korak schloss vor Kurzem eine Konsumenten-Rechtsschutzversicherung ab, leider zu spät.

Die meisten solcher Versicherungen haben das Schadensrecht integriert, so Daniel Wallas vom ÖAMTC. Das bedeutet, dass die Konsumenten Schmerzensgeld und Schadenersatz einklagen können, weil die Rechtsschutzversicherung für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt.