Hohe Strafzinsen für Wohnbauförderung

Familie Gögelburger wollte das Wohnbauförderungs-Darlehen des Landes zurückzahlen. Nach einer Kontrolle wurde die gesamte Wohnbauförderung mit 16.000 Euro Strafzinsen aberkannt - ein Schock für die Familie. Recherchen ergaben: Es gab einen EDV-Fehler im Melderegister.

1985 baute die Familie das Haus in Micheldorf bei Friesach und bekam dafür ein hohes Wohnbauförderungs-Darlehen. Vor rund zwei Jahren wollten sie das Wohnbauförderungs-Darlehen zurückzahlen. Das Land kontrollierte dann aber das Haus der Gögelburgers, der Familie wurde im Nachhinein wegen eines Zubaus die gesamte Wohnbauförderung aberkannt - nach 30 Jahren und mit rund 16.000 Euro Strafzinsen.

Aufgezeigt Wohnbauförderung

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Familie Gögelburger mit Gudrun Maria Leb vom ORF

Für die Familie war das ein Schock, sie wollte endlich schuldenfrei sein - stattdessen kam das böse Erwachen. „Das war schlimm“, sagt Hubert Gögelburger. „Unser ganzes Leben lang haben wir hart gearbeitet und dann das“, meint Stefanie Gögelburger.

Zubau war zu groß

Das Land Kärnten lehnte also nicht nur die vorzeitige Rückzahlung ab, im Nachhinein wurde das gesamte Darlehen gekündigt. Der Grund: Das Haus der Gögelburgers ist 30 Jahre nach dem Bau zu groß, Zu- und Umbauten sind dem Land nicht gemeldet worden, „daran haben wir nicht gedacht“, sagt Hubert Gögelburger.

Tatsächlich errichtete 2004 der älteste Sohn einen Zubau. Das Darlehen des Landes war aber nur für 130 Quadratmeter Wohnfläche genehmigt. Mit dem Zubau wird diese Quadratmetergrenze deutlich überschritten. Zugebaut wurde im ebenerdig gelegenen Keller, „eine Wendeltreppe, ein Schlafzimmer und zwei Kinderzimmer“, sagt Stefanie Göglburger.

Aufgezeigt Wohnbauförderung

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Streit um 8.000 Euro Strafzinsen

2004 verwirkte die Familie Gögelburger also das Recht auf Wohnbauförderung, das Land kündigte aber das ganze Darlehen, rückwirkend bis 1990. Und das, so die Familie, „das sehen wir nicht ein.“ Nur ein Notzimmer habe es für eine lang Zeit im Keller gegeben, aber ganz sicher keine zweite Wohnung. Im Streit geht es also um 14 Jahre, die das Land nach Meinung der Familie Gögelburger zu viel zurückgefordert hat, oder um rund 8.000 Euro Strafzinsen.

Durch die Überschreitung der zulässigen Quadratmeterzahl sei ein Kündigungsgrund entstanden, sagt hingegen Angelika Fritzl, Leiterin der Abteilung für Wohnbauförderung im Land. „Der Wohnbaukredit musste zurück gefordert werden.“

Strafe für Notquartier

Dass das Land das Darlehen nicht erst ab 2004 kündigte hat wiederum andere Gründe. Der zweite Sohn der Gögelburgers wurde 1999 Vater, die Jungfamilie wich nachts zum Schlafen in den Keller aus, um die anderen Hausbewohner nicht zu stören. Aber nicht schon 1990, wie das Land behauptete. 1990 sei auch ein Landesbeamter zu einem Kontrollbesuch bei der Familie gewesen, sagt Stefanie Gögelburger: „Danach haben wir auch das restliche Geld bekommen.“

Nach den Unterlagen des Landes gab es das Notquartier aber ab 1. April 1990, sagt Angelika Fritzl von der Landesabteilung für Wohnbauförderung. Als Beweis gelten die Baukontrolle und Daten aus dem Zentralen Melderegister, darin sei die Familie in zwei Wohnungen angemeldet.

Amtsleiterin: Ein EDV-Fehler

Das Melderegister bekam „Aufgezeigt“ von der Gemeinde Micheldorf. Und tatsächlich sind darin die Familienmitglieder ab 1.4.1990 an zwei verschiedenen Wohnadressen im selben Haus gemeldet. Wir vergleichen die Daten aller Familienmitglieder, die jemals im Haus gewohnt haben. Und dabei fiel der Redaktion gemeinsam mit Amtsleiterin Dunja Truppe etwas Kurioses auf: 2004, als der Zubau von der Familie Gögelburger bei der Gemeinde gemeldet wurde, wurde die zweite Adresse erst angelegt, das beweist das Gebäuderegister.

Nach Stunden der Recherche stand fest, was dann passiert ist. „Es dürfte sich tatsächlich um einen EDV-Fehler gehandelt haben“, sagt die Amtsleiterin. „Es gab einen Programmwechsel, um das Melderegister zu vervollständigen. Das Programm griff dabei automatisch auf ein vorhandenes Meldedatum zurück.“ Und im Fall der Gögelburgers war das der 1. April 1990 – und mit diesem Tag wurde die Wohnbauförderung rückwirkend gekündigt.

Land zahlte Strafzinsen zurück

„Aufgezeigt“ konfrontiert die Wohnbauabteilung mit dem EDV-Fehler, nun soll der Fall noch einmal geprüft werden. „Wenn uns diese Fakten vorgelegt werden, können wir uns den Fall gerne noch einmal anschauen“, sagt Angelika Fritzl von der Wohnbauabteilung.

Und tatsächlich: Die Aufgezeigt-Redaktion konnten nachweisen, dass es das Zimmer erst viel später gab. Das Land rechnete noch einmal nach - und zahlte schließlich Familie Gögelburger 6.330 Euro Strafzinsen zurück.