„Aufgezeigt“: Versicherung will nicht zahlen

Peter Lobing, Bauer aus Wandelitzen bei Diex, ist vor zwei Jahren von einer Kalbin schwer verletzt worden. Seitdem hat er Schmerzen und kann seinen Arm nicht mehr heben. Seine private Unfallversicherung will nicht zahlen und sagte, die Schmerzen stammen von einem älteren Unfall.

Peter Lobnig hat rund 20 Kühe und Kälber zu versorgen. Der Vollerwerbsbauer ist ein richtiger Pechvogel. Vor zehn Jahren verletzte er sich bei einem Sturz vom Heuwagen die linke Schulter schwer, die Sehnen waren gerissen. Im März 2016 passierte ein Unfall mit einer etwa 500 Kilogramm schweren Kalbin. Lobnig: „Ich habe von der anderen Seite die Kalbin eingehängt und plötzlich ist sie drüber gehupft und hat mich in den Boden hinein gedrückt. Ich habe mich abgestützt und dabei an der Schulter verletzt.“

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Peter Lobnig verletzte sich mehrmals

Ärzte: Neuerlicher Riss der Sehnen festgestellt

Die Ärzte hätten nach einiger Zeit festgestellt, sagte Lobnig, dass die Sehnen zum zweiten Mal abgerissen waren. Lobnig fiel monatelang aus. Seine beiden Söhne Lukas und David halfen. Sie sind geistig beeinträchtigt, finden keine Arbeit und leben deshalb noch am Hof. Schmerzfrei zu sein kennt der Bauer seit März 2016 nicht mehr: „Beim Schlafen habe ich die größten Schmerzen. Abends muss ich ein Schmerzmittel nehmen und dann geht es, in Grenzen. Wenn die Schmerzen stärker werden, dann muss ich ohnehin operieren gehen.“

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Die Söhne helfen mit, so gut sie können

Für Lobnig begann ein Kampf mit seiner privaten Unfallversicherung Uniqa: „Ich war der Meinung, dass alles klar ist. Beim ersten Mal habe ich zehn Prozent bekommen, beim zweiten Mal haben sie mir nichts mehr ausgezahlt. Der Sachverständige hat gesagt, dass das vom ersten Unfall ist und dass sie mir nichts auszahlen müssen. Das sehe ich nicht ein. Wofür habe ich denn die Versicherung jahrelang gezahlt.“

Uniqa: Verletzung durch alten Unfall bedingt

Die Begründung der Uniqa lautete, dass Lobnigs Verletzung durch den alten Unfall bedingt sei, den Sturz vom Heuwagen vor zehn Jahren. Durch die degenerative Veränderung sei die Sehne wieder gerissen, sinngemäß als altersbedingte Abnützung.

Sendungshinweis:

„Aufgezeigt“, 23. Jänner 2018

Tatsächlich riss aber bei dem Unfall mit der Kalbin die Sehne der linken Schulter, die längst verheilt war. Lobnig sagte, er sei vor dem Unfall völlig schmerzfrei gewesen. Seit dem letzten Unfall habe er wieder massive Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Lobnig versteht die Welt nicht mehr: „Ich war der Meinung, dass ich für den Fall versichert bin, dass ich einen Unfall habe.“ Spannend ist auch, dass die Sozialversicherung der Bauern den Unfall völlig anders bewertet: „Die haben mir eine Invalidität von 25 Prozent zugesprochen. Ich bekomme eine Unfallrente.“

Expertin: Argument bei Älteren nicht gerecht

Das Argument der altersbedingten Abnützung werde von Unfallversicherungen häufig verwendet, um nicht zahlen zu müssen, sagte Elke Romauch, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin: „Es wäre ein faires und nachvollziehbares Argument im Falle von jungen Versicherungsnehmern, die noch nicht lange in den Versicherungstopf eingezahlt haben. Nicht gerecht empfinde ich es bei älteren Versicherungsnehmern, die lange eingezahlt und schwere Arbeit geleistet haben und dann einen Arbeitsunfall erleiden, weil denen doch eine Versicherungsleistung aus einem Arbeitsunfall heraus zustehen sollte.“

Sorgen im Alltag

Möglich wäre es, sagte Romauch, die Versicherungsbedingungen für alle Versicherten zu korrigieren, zuständig dafür wäre der Fachverband. Schließlich wird jeder, der eine Unfallversicherung abschließt, mit der Zeit älter und mit dem Alter tritt eben eine altersbedingte Abnützung ein. Würde Lobnig klagen, dann stünden seine Chancen bei 50 zu 50, sagte die Anwältin, weil ja auch die Bauernversicherung eine Unfallrente bewilligt habe. Doch Peter Lobnig will eine gütliche Einigung. Mit seinen beiden Söhnen, die wegen einer geistigen Beeinträchtigung keine Arbeit finden, hat er eigentlich genug Sorgen im Alltag, sagte der Bauer.

Uniqa bietet Kulanzzahlung an

Wie es weitergehen soll, weiß keiner am Hof. Auch die Söhne und die Ehefrau sind bei der Uniqa unfallversichert, ebenso alle Verwandten. Deshalb verhandelte der Bauer vor wenigen Tagen noch einmal mit der Unfallversicherung. Mit einem ersten Angebot war er nicht einverstanden. Für die „Aufgezeigt“-Redaktion bedeutet das aber, dass die Uniqa kulanzwillig ist. Eine nochmalige Prüfung der Causa habe bestätigt, dass die Ablehnung korrekt gewesen sei, so Uniqa in einer Stellungnahme:

„Das Sachverständigen-Gutachten besagt eindeutig, dass aufgrund der vorgeschädigten Schulter keine Unfallkausalität gegeben ist. Allerdings ist die Uniqa aufgrund der schwierigen Situation von Familie Lobnig bereit, eine einmalige Kulanzzahlung zu bieten.

Man werde die Höhe direkt mit dem Versicherten ausmachen, über eine Summe wollte man nicht sprechen. Das zeigt, dass jeder mit seiner Versicherung sprechen kann, auf jeden Fall aber im Vorfeld abklären, ob bei einem Unfall trotz „altersbedingter oder degenerativer Abnützung“ bezahlt werden muss.

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