Erpressung mit Nacktfoto: Frau verurteilt

Eine Kärntnerin ist am Montag wegen Erpressung vor Gericht gestanden. Weil sie einem Mann drohte, ein Foto seines Geschlechtsorgans an seine Ehefrau zu schicken, wenn er ihr nicht 100 Euro bezahle, wurde sie zu bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Ein „Blödsinn“ sei das gewesen, was sie gemacht hatte, eine „b’soffene Geschichte“, meinte die 34 Jahre alte Angeklagte kleinlaut, nachdem Staatsanwältin Sarah Katschnig ihr bei dem Prozess am Landesgericht Klagenfurt versuchte Erpressung vorgeworfen hatte. Ob sie sich schuldig fühle, wollte Richter Liebhauser-Karl von der Frau wissen.

„Wollte ihm Angst einjagen“

„Ja, i waß nit“, antwortete sie und betonte, sie habe nie ernsthaft Geld haben wollen. Sie habe das nur geschrieben, um dem Mann Angst einzujagen: „Ich wollte ihn ärgern für das, dass er fremdgeht, aber ich hab kein einziges Bild verbreitet.“ Sie hätte gedacht, bei dem Chat könne „eh nix passieren“, etwas getrunken habe sie zu dem Zeitpunkt auch schon gehabt.

Der mit den peinlichen Enthüllungen bedrohte 55-Jährige erklärte im Zeugenstand, für ihn sei die Nachricht „eindeutig eine Erpressung“ gewesen. Als die Frau ihm geschrieben habe, er müsse nach Villach kommen, um ihr das Geld zu übergeben, sei er zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Auch die Staatsanwältin betonte, die Angeklagte habe die Drohung sehr wohl ernst gemeint. Ihr Verteidiger sprach hingegen von einer Unbesonnenheit.

Geständnis bewahrte sie vor Gefängnisaufenthalt

Liebhauser-Karl verurteilte die Frau, die von der Sozialhilfe lebt, zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 180 Tagsätzen zu je vier Euro. Die 720 Euro könne sie auch auf Raten zahlen, erklärte er ihr. Dazu gab es eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten. Vor einer unbedingten Strafe habe sie ihr Geständnis bewahrt, betonte der Richter, zumal eine Vorstrafe erschwerend zu Buche schlage. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Die Höchststrafe für Erpressung beträgt fünf Jahre Gefängnis. Staatsanwältin Katschnig gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.