Kinderporno-Prozess: 14-jähriges Opfer sagte aus

Fortgesetzt wurde am Donnerstag das Verfahren gegen einen Ex-Betreuer wegen Nacktfotos von Minderjährigen. Am Donnerstag sagte seine 14-jährige Tochter aus, von der er pornografische Darstellungen hergestellt und im Internet zur Verfügung gestellt haben soll.

Der 34 Jahre alte Angeklagte ist ehemaliger Kinderbetreuer. Er hat nicht nur in einem öffentlichen Kindergarten gearbeitet, sondern auch eine private Kinderbetreuung betrieben. Er soll sich auch unzählige pornografische Darstellungen aus dem Internet beschafft haben - mehr dazu in Kinderpornos: Prozess gegen Ex-Betreuer. Im Mittelpunkt der Verhandlung am Donnerstag stand die Befragung der Tochter. Es sei für sie sehr belastend, immer wieder aussagen zu müssen, sie könne nicht schlafen und habe Angst, sagte das heute 14 Jahre alte Mädchen bei seiner Befragung, die in einem separaten Raum durchgeführt und auf einen Bildschirm in den Verhandlungssaal übertragen wurde. In Ihrer Befragung unterstrich sie auch immer wieder, es habe ihr nie gefallen, fotografiert zu werden.

Fremder soll Fotos von ihr gemacht haben

Das Mädchen lebt heute in der Steiermark und sei noch sehr klein gewesen, als sich ihre Eltern scheiden ließen. Immer wieder war sie zu Besuch bei ihrem Vater. Die 14-Jährige erinnert sich an eine gemeinsame Fahrt mit ihm nach Salzburg. Ihr Vater soll sie zu einem fremden Mann in einen Wald geführt haben. Dann sei ihr Vater weggegangen und der Mann habe Nacktfotos von ihr in der Nähe eines Baumstumpfs gemacht. Dann hätte sie sich auch noch selbst berühren müssen. Wie alt sie damals gewesen sei, könne sie heute nicht mehr sagen.

Das bestritt der Angeklagte aber vehement. Kinderpornos von seiner Tochter gebe es nicht und bei dem angegebenen Fotoshooting sei ein Fotograf von einer Modelagentur dabei gewesen, die Fotos seien an einem öffentlichen Ort gemacht worden.

Nacktfotos von mehreren Mädchen am PC

Sie erzählte in der Befragung durch Richterin Sabine Roßmann auch davon, wie sie einmal auf einem Computer ihres Vaters Nacktfotos von sich und zahlreichen anderen jungen Mädchen gesehen hatte. Die Aufnahmen, auf denen sie zu sehen war, hätten sie in aufreizenden Posen gezeigt - dass sie sich selbst in diese begeben hätte, daran könne es sich nicht mehr erinnern, sagte das Mädchen. Sie wollte ihrem Vater gegenüber zuerst Anspielungen machen, habe ihn aber nie direkt auf die Fotos angesprochen - weil sie sich nicht getraut habe. Generell habe dieser einen strengeren Ton als ihre Mutter.

Obsorgevertretung, Staatsanwalt und Verteiger wollten noch weitere Details von dem Mädchen wissen - unter anderem, ob ihr Vater ihr gedroht habe, ob sie sich in psychologischer Behandlung befinde und ob sie die anderen Mädchen, auf den Bildern ihres Vaters näher kenne.

Sachverständige: Beeinflussung überprüfen

Nach der Aussage des Mädchens erörterte die Sachverständige ihre Erkenntnisse. Sie hatte die Aufgabe, die Aussagetüchtigkeit, -zuverlässigkeit und -qualität der 14-Jährigen zu untersuchen. Immer wieder rückte sie den Sorgerechtsstreit der Eltern ins Bild. „Allein schon daraus ergibt sich die Überprüfung der Suggestionshypothese“, erklärte die Sachverständige, warum auch eine mögliche Beeinflussung untersucht werde.

Wichtig sei hier die Erinnerungsstabilität: Nach einem Erlebnis sei die Erinnerung daran konstant, während sich suggerierte Erinnerungen immer weiterentwickeln und sich stets verändern würden: „Es ist dabei häufig so, dass die Erinnerungen immer gravierender werden.“ Was die Aussagen zu den Fotos angeht, die sie am Computer gesehen haben will, sei die Aussage im Verlauf „inkonstant gestaltet“. So habe sie vor der Polizei angegeben, auf den Fotos ganz nackt gewesen zu sein, bei einer Untersuchung durch die Sachverständige habe sie aber angegeben, nicht ganz nackt gewesen zu sein. Andererseits hätten Details, die zum „Kerngeschehen“ zählen und die sie erst erwähnt hatte, in folgenden Aussagen gefehlt.

Aussage hat sich erweitert und erschwert

„Seit der Geburtsstunde der Aussage hat sich diese maßgeblich erweitert und erschwert“, sagte die Sachverständige. Und: „Man sieht deutlich, dass es sich um keinen kontinuierlichen, sondern diskontinuierlichen Aussageverlauf handelt, was regeltypisch ist für suggerierte Erinnerungen.“

Mehrfache Gespräche, so die Sachverständige, könnten suggerierte Erinnerungen verstärken. „Mit der Vermittlung von negativen Stereotypen, wenn zum Beispiel vermittelt wird, dass der Kindesvater negativ ist, werden suggerierte Erinnerungen immer stabiler. Im konkreten Fall, weil die Plausibilität für negative Erinnerungen steigt.“ Zusammenfassend könne man von instabilen Erinnerungsspuren sprechen: „Die Suggestions-Hypothese und die Fantasie-Hypothese sind nicht mehr zurückzuweisen.“

Psychiatrischer Gutachter kam nicht

Der bei der letzten Verhandlung geforderte psychiatrische Sachverständige war bei der Verhandlung nicht anwesend. Er sollte die Frage klären, ob bei dem Angeklagten - für den die Unschuldsvermutung gilt - eine „geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades“ vorliege. Das hätte eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zur Folge. Die Verhandlung wurde auf kommenden Montag vertagt.

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