Prozess um „Pickerl“-Affäre beim Heer vertagt

Die Fortsetzung des Prozesses gegen drei Heeresangehörige und einen Kfz-Meister ist am Mittwoch zur Hörung weiterer Zeugen vertagt worden. Sie sollen private Kfz-Überprüfungen im Heereslogistikzentrum durchgeführt haben, einige Plaketten gab es für Autos mit schweren Mängeln.

Die Hauptverhandlung gegen drei Heeresangehörige und einen Kfz-Meister wegen Missbrauchs der Amtsgewalt im Zusammenhang mit der Überprüfung Paragraf 57a Kraftfahrzeuggesetz ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2006 bis 2017 rund 600 Prüfplaketten für Privat-Pkw nicht dem Gesetz entsprechend organisiert zu haben.

Kostenschonende Überprüfungen

Einige Tests wurden kostenschonend im Heereslogistikzentrum durchgeführt, die weiteren Überprüfungen machte der befreundete Kfz-Meister, der die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs mit der Herausgabe des Pickerls daraufhin bestätigte. In zwei Fällen soll er auch Blanko-Plaketten ausgegeben haben, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben. Auf diese Weise wurden laut Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth auch Fahrzeuge mit schweren Mängeln für den Verkehr freigegeben.

Angeklagte wollten Diversion

Die Heeresangehörigen hatten in der ersten Hauptverhandlung „die Verantwortung übernommen“, der Kfz-Meister hingegen hatte sich vollinhaltlich schuldig bekannt. Alle Angeklagten hatten eine Diversion verlangt. Ein Beamter der Kärntner Landesregierung, Amtssachverständiger für Fahrzeugtechnik und auch für die Überprüfung Paragraf 57a KFG zuständig, erklärte im Zeugenstand, es sei schwer bis gar nicht nachzuweisen, ob die bei den Fahrzeugen festgestellten Mängel schon bei der Überprüfung, die Monate davor erfolgte, vorgelegen seien. Dafür gebe es keinen Beweis und das werde auch kein Sachverständiger herausfinden können, führte er aus.

Meister hätte selbst prüfen müssen

Die Geräte und Einrichtungen im Heereslogistikzentrum seien in Ordnung gewesen, das habe man überprüft, so der Beamte. Die Pkws seien auch tatsächlich vorgeprüft und die Werte eins zu eins übernommen worden. „Wenn der Ausdruck da ist, kann man ihn nicht manipulieren“, meinte der Zeuge. Der Verstoß habe darin bestanden, dass der Kfz-Meister für die Ausstellung des Pickerls die Überprüfungen laut Gesetz alle selbst hätte vornehmen müssen.

Amtsmissbrauch liege dann vor, wenn der Kfz-Meister die „Zulassung von Schrottfahrzeugen für den Verkehr in Kauf genommen hat“, wie die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann formulierte. Dafür hatte der Zeuge bei seinen Untersuchungen ebenfalls keine Hinweise gefunden. Die Hauptverhandlung wurde zur Befragung weiterer Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt.

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