Treffen am Loibacher Feld ruhig verlaufen

Das kroatische Gedenktreffen am Loibacher Feld in Bleiburg weniger Besucher angelockt, als noch in den Jahren zuvor. Das Treffen ist ja sehr umstritten, weil es immer wieder Rechtsextreme angelockt hat. Es gab eine Festnahme.

Rechtsextreme Ustascha Soldaten hatten im zweiten Weltkrieg an der Seite Hitler Deutschlands gekämpft. Nach dem Krieg wurden sie von britischen Soldaten an die siegreichen kommunistischen Partisanen ausgeliefert. Im Anschluss war es zu Massenmorden an Kämpfern des Ustascha Regimes, aber auch an Zivilisten gekommen, aber nur zu einem kleinen Teil hier am Loibacher Feld. Dennoch gibt es seit Jahren das Gedenktreffen am Loibacher Feld. Erstmals wurde die Gedenkfeier nicht mehr von kroatischen Bischöfen zelebriert, weil die Diözese Gurk Klagenfurt als zuständige Diözese dazu keine Erlaubnis mehr erteilt hat - Loibacher Feld: Kirche untersagt Bischofsmesse (kaernten.ORF.at; 8.3.2019). Die Messe las daher ein Priester der kroatischen Caritas.

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Das Treffen am Loibacher Feld bei Bleiburg ist ruhig verlaufen

Rund 4.000 Teilnehmer zu Mittag

Die Polizei spricht von 10.000 Teilnehmern, erwarten wurden bis zu 15.000 Teilnehmer. Im letzten Jahr waren es rund 12.000 Teilnehmer. Auch sonst sind das heurige Treffen und die zwei Gegendemonstrationen ruhig verlaufen. 450 Einsatzkräfte waren im Einsatz, sagte der Bezirkshautmann von Völkermarkt, Gert Klösch.

Da die Gedenkfeier in den letzten Jahren immer wieder auch Rechtsextreme angelockt hat fordern Kritiker längst ein Verbot. Im Vorjahr gab es sechs Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz - mehr dazu in Kroatentreffen: Bereits drittes Urteil (kaernten.ORF.at; 26.6.2018). Auch Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht die öffentliche Sicherheit in Gefahr, ein Verbot könnte daher von den Behörden erteilt werden, sagte er.

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Ein Grab am Friedhof in Unterloibach erinnert an die Ereignisse zu Kriegsende

Freiheit der Versammlung nicht für Wiederbetätigung

Doch die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt beruft sich auf die Freiheit des Versammlungsrechtes. Für den ehemaligen Grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger - er organisierte am Samstag eine Gegendemonstration in Bleiburg - bezeichnete das als nicht nachvollziehbar.

„Die Freiheit der Versammlung ist ein sehr hohes Gut. Aber sie gilt nicht für nationalsozialistische Wiederbetätigung. Das weiß auch der Herr Bezirkshautmann. Und wenn er es nicht weiß, dann wird es ihm ein Gericht hoffentlich bei bringen.“ Zu den beiden Gegendemonstrationen kamen laut Polizei knapp hundert Leute. Es sei darum gegangen, ein Zeichen für ein Verbot der Veranstaltung zu setzen, an der auch Rechtsextreme teilnehmen hieß es von Teilnehmern.

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Es gab keinen Zusammenstoß mit Gegendemonstranten

Ehrenzug: Treffen reine Gedenkfeier

Anders als in den letzten Jahren waren heuer relativ wenige Teilnehmer mit eindeutig rechtsextremen Symbolen und Gesten beim Treffen dabei. Polizeisprecher Rainer Dionisio sagte, es habe weniger Transparente und kaum Abzeichen gegeben. „Ich gehe davon aus, dass es weit weniger Wahrnehmungen gibt, als in den vergangenen Jahren.“ Bei der Auflösung der Feier kam es zu einer Verhaftung. Ein 48 Jahre alter Kroate hatte die Hand zum Hitlergruß erhoben. Gegen den Mann wurde ein Aufenthaltsverbot erlassen.

Vom Veranstalter, dem Bleiburger Ehrenzug hieß es, das Treffen sei kein Rechtsextrementreffen, sondern ein Gedenken. Rechtsextremes Denken lehne er ab, sagte Organisator Ante Kutlesa. „Wir sind dagegen, deshalb gibt es ja so viele Sicherheitsmitarbeiter, die versuchen, das unter Kontrolle zu bringen.“ Von den 12.000 Teilnehmern im letzten Jahr habe es sieben Festgenommene - außerhalb des Messegeländes - und schließlich sechs Verurteilungen gegeben.

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Die Messe wurde vom kroatischen Caritas-Direktor gelesen

Kein Zusammenstoß mit Gegendemonstranten

Demonstranten und Teilnehmer an der Veranstaltung wurden am Samstag von der Polizei voneinander ferngehalten. Die Veranstaltung wurde auch per Video überwacht. Auch der Verfassungsschutz hielt Ausschau nach möglichen verbotenen Symbolen und Akten der Wiederbetätigung.

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