Gutachter: Kroatentreffen untersagen

Am 18. Mai soll auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg das umstrittene Kroatengedenken stattfinden. Verfassungsjurist Heinz Mayer hat für die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt ein Gutachten erstellt. Sein Erkenntnis: Das Treffen sei zu untersagen.

Dem ORF liegt das Gutachten von Heinz Mayer vor, erstellt im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt. Darin verweist Mayer auf Rechtsverletzungen während der Veranstaltung im letzten Jahr und auf die Verantwortung der Republik, nazistische Propaganda zu verhindern. Der Verfassungsjurist sagte, die Veranstaltung sei zu untersagen. Nachdem die Katholische Kirche eine Bischofsmesse untersagte, unterliege das Treffen keiner Ausnahme aus religiösen Gründen nach dem Versammlungsgesetz mehr.

Auflagen von Veranstaltern missachtet

Auflagen an die Veranstalter, zum Beispiel, dass auf das Tragen politischer Abzeichen verzichtet werden sollte, ebenso auf Plakate und Transparente sowie Uniformen, seien laut Gutachten missachtet worden. Von der Volksanwaltschaft sei 2018 festgestellt worden, dass Teilnehmer offen Symbole ihrer nationalsozialistischer Gesinnung trügen, außerdem seien politische Reden gehalten worden, die die Ustascha als alleinige Opfer bezeichneten. Laut dem Schreiben von Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger, in dem er die Bischofsmesse heuer untersagt, stellte der Hauptzelebrant, der Erzbischof von Zadar, in seiner Predigt ....das faschistische Konzentrationslager Jasenovac auf eine Stufe mit den Verbrechen der Partisanen. Damit relativiere er das auf kroatischem Staatsgebiet betriebene Vernichtungslager.

Aus all diesen Gründen sei die Ausnahme aus religiösen Gründen nicht anzuwenden, so Jurist Mayer. Das Versammlungsgesetz sehe vor, dass „Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwider läuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentlich Wohl gefährdet....von der Behörde zu untersagen“ sind.

Untersagung „geboten“

Mayer zitiert auch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Ablehnung des Nationalsozialismus und dessen Symbolen. Aufgrund dessen sei die Untersagung der Veranstaltung nicht nur zulässig, „sondern geboten“, so das Gutachten. Peter Pilz von Jetzt forderte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Lichte dessen auf, das Treffen zu verbieten - mehr dazu in Kroatentreffen beschäftigt Bundespolitik.

Klösch: Untersagung äußerste Form

Der Völkermarkter Bezirkshauptmann Gert Klösch sagte gegenüber dem ORF, er habe das Gutachten in Auftrag gegeben, um verschiedene Aspekte rechtlicher Natur der Veranstaltung auszuleuchten. Er ignoriere das Gutachten Mayers nicht, sondern habe es einer Begutachtung unterzogen. Heuer müsse man nach mehr als 50 Jahren einen Rechtsregimewechsel vornehmen, vom kirchlichen Bereich in den Bereich des öffentlichen Rechts ins Versammlungsgesetz. „Eine Untersagung nach dem Versammlungsgesetz wäre die äußerst mögliche Anwendungsform. Hier ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu bewerten.“

Zweites Gutachten der Polizei

Er habe noch ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, so Klösch. Das Rechtsbüro der Landespolizeidirektion komme zu dem Schluss, die Veranstaltung sei nicht zu untersagen, sondern mit allen Möglichkeiten des Versammlungsgesetzes vorzugehen. „Ich habe nach Rücksprache mit den Juristen in meinem Haus jetzt diese Entscheidung getroffen, nicht zu untersagen. Ich kann nicht abschätzen, was sich in den nächsten 14 Tagen noch tun wird.“

Sollte es heuer wieder einschlägige Vorkommnisse geben, dann werde man dementsprechend vorgehen, die Versammlung könne auch aufgelöst werden. Der Veranstalter sei darüber informiert worden, dass das Versammlungsgesetz gelte, so Klösch. „Wir werden das beobachten, Staatsanwälte und Untersuchungsrichter werden heuer vor Ort sein und auch die Polizei in entsprechender Stärke.“

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