Bankomatknacker zu Haftstrafen verurteilt

Sechs Männer aus Moldawien sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Diebstahls und krimineller Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen in ganz Österreich Bankomaten geknackt und 135.000 Euro erbeutet haben.

„Sehr professionell“, meinte ein niederösterreichischer Polizist in der Verhandlung zu dem Modus Operandi der Gruppe. Er hatte die Kriminellen auffliegen lassen und erklärte den Fall: Die Männer nahmen sich in Tschechien mit gefälschten Ausweisen ein Leihauto, fuhren damit nach Österreich und kundschafteten eine Bank aus. Für die Tat versahen sie das Leihauto mit gestohlenen, einheimischen Kennzeichen, betraten zu viert maskiert das Bankfoyer und knackten dort mit Spezialwerkzeug den Bankomaten. Zwei aus der Gruppe standen Schmiere und warteten in einem zweiten Fahrzeug. Per Funk hielt man Kontakt. Tauchten Passanten auf, wurde abgebrochen.

Hinweis kam vom Autoverleih

Geschnappt wurden sie, weil der Polizist die Leihautofirma ausfindig machte und von dieser einen Hinweis bekam, als die Männer erneut einen Wagen liehen. In Bleiburg in Kärnten wurden sie im Dezember auf frischer Tat ertappt und konnten noch kurzfristig fliehen, bevor sie in Slowenien und Tschechien festgenommen wurden. Es war der neunte Coup, zuvor hatten sie andernorts in Kärnten, außerdem in Tirol, Niederösterreich, Oberösterreich und im Burgenland zugeschlagen.

„Das sind nicht die Standard-Schwerverbrecher“, sagte Verteidiger Philipp Tschernitz, die Männer hätten einfach versucht, sich mit falschen Methoden ein Einkommen zu verschaffen. Das Durchschnittseinkommen in Moldawien liege bei 100 bis 150 Euro. Ein Angeklagter erklärte, er habe seinen Anteil an der Beute leider verspielt. Einer sagte, er habe damit Schulden zurückgezahlt, einer beteuerte, er habe seinem Kind eine ärztliche Behandlung bezahlt, und noch einer sagte, er habe in seinen Weinbau und in sein Haus investiert.

Staatsanwältin: „Kriminalitätstourismus“

Staatsanwältin Sandra Agnoli sprach von „Kriminalitätstourismus nach Österreich“ und forderte eine angemessene Bestrafung. Richter Dietmar Wassertheurer und die Schöffen werteten das Geständnis und die Unbescholtenheit der Männer als mildernd, sahen aber auch zahlreiche Erschwernisgründe gegeben. Die Strafe wurde nicht teilbedingt ausgesprochen, weil das aus Sicht des Gerichts eine „Bagatellisierung“ gewesen wäre. „Das wäre eine Einladung an potenzielle Einbrecher gewesen, nach Österreich zu kommen“, so der Richter. Zu dem Urteil wurden keine Erklärungen abgegeben, es ist nicht rechtskräftig.