Impfung verweigert: Schule unterstützt Kinder

Nach der Schließung des Klagenfurter Lerchenfeld-Gymnasiums wegen eines Masernfalles müssen drei Kinder auch nach Ostern zu Hause bleiben. Ihre Eltern wollen nicht, dass sie geimpft werden. Der Direktor der Schule sicherte volle Unterstützung der Schüler zu.

Insgesamt gibt es in Kärnten nach der Erkrankung eines Busfahrers in Klagenfurt neun Masernerkrankungen und einen Verdachtsfall. Wegen der Masernerkrankung eines zehn Jahre alten Schülers war das Klagenfurter Lerchenfeldgymnasium einen Tag früher als geplant für die Osterferien geschlossen worden. In der Zwischenzeit wurde der Impfstatus aller Schüler erhoben - mehr dazu in Masern: Drei Schüler bleiben weiter zu Hause (kaernten.ORF.at, 18.4.21019). Um weitere Masernerkrankungen hintanzuhalten, wurde die Schule grundgereinigt und desinfiziert.

Masern drei Schüler Lernen Zuhause

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Drei Schüler müssen auch in der Woche nach den Osterferien zu Hause bleiben

Inkubationszeit läuft bis 26. April

Laut Epidemiegesetz müssen die drei nicht geimpften Schüler dem Unterricht noch bis zum Freitag nächster Woche dem Unterricht fern bleiben, diese Maßnahme wird Absonderung genannt. Der an Masern erkrankte 10-Jährige saß am 5. April noch im Unterricht. Die Inkubationszeit beträgt 21 Tage. Erkranken die drei Schüler bis 26. April nicht an Masern, dürfen sie wieder zur Schule kommen.

Der Direktor des betroffenen Lerchenfeld-Gymnasiums, Karl-Heinz Rosenkranz, sagte, es werde alles getan, um die Kinder zu unterstützen, damit vom Unterricht nicht all zu viel verloren gehe. „Die Kinder werden das Unterrichtsmaterial zugeschickt bekommen und über E-Mail mit der Schule in Verbindung sein.“

Direktor: Eltern nicht zum Impfen überreden

Ein Unterricht der Schüler via Skype, also über das Internet, sei auszuschließen, sagte Rosenkranz, dafür sei die Schule nicht eingerichtet. Impfgegner von der Notwendigkeit einer Masernimpfung zu überzeugen, könne jedenfalls nicht Aufgabe der Schule sein, sagte Rosenkranz. „Das Impfen ist eine ganz individuelle Entscheidung. Ich glaube nicht, dass wir als Schule da eingreifen können. Das ist die Entscheidung der Eltern. Und diese als Schule zu überreden, geht überhaupt nicht, glaube ich.“

Sollten die betroffenen Schüler während ihrer Fehlzeit Schularbeiten versäumen, sei das halb so schlimm, sagte Rosenkranz. „Wenn ein Schüler in der Unterstufe eine von zwei Schularbeiten versäumt, passiert grundsätzlich einmal gar nichts. Es muss nur mehr als die Hälfte der Schularbeiten mitgeschrieben werden.“

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