59-Jähriger veruntreute 260.000 Euro: Hafstrafe

Ein Anlagebetrüger hat acht Personen um ihre Ersparnisse gebracht, der Gesamtschaden soll fast 260.000 Euro ausmachen. Der 59-Jährige wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon acht unbedingt.

Der Angeklagte arbeitete früher in einer Bank wechselte dann ins Versicherungsfach. Für seine Kunden war er ein Mann, der sich mit Geld gut auskennt. Er war auch Gesellschafter in neu gegründeten Firmen und übernahm für einen spielsüchtigen Geschäftspartner eine Haftung. Diese Haftung sei schlagend geworden, beklagte der 59-Jährige.

Zahnarzt verlor 90.000 Euro

Laut Gericht versprach er seinen Anlegern eine Kapitalgarantie und Renditen von bis zu zehn Prozent. Richter Gerhard Pöllinger nannte die Anleger blauäugig, weil sie ihm die versprochenen Konditionen glaubten. Zum Angeklagten sagte der Richter, er habe Glück gehabt, denn die Gesetzeslage habe sich geändert. Vermögensdelikte seien nun weniger streng bestraft.

Einer der Geschädigten, ein Zahnarzt, der auf hohe Renditen vertraute, war um 90.000 Euro umgefallen. Er sagte vor Gericht, er wäre nie auf die Idee gekommen, dass der Angeklagte finanzielle Probleme haben könnte, angesichts seines feudalen Büros. Laut Staatsanwalt Helmut Jamnig soll der Angeklagte Belege für Überweisungen an seine Kunden gefälscht haben.

Acht Monate unbedingte Haft

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren lautet das Urteil am Donnerstag 24 Monate Haft, davon acht unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.