Heuer keine Verbote von Osterfeuern

Osterfeuer gehören für viele Menschen zu Ostern dazu wie Schinken und gefärbte Eier. Aufgrund der Regenfälle zu Wochenbeginn gibt es auch keine Bedenken, dass der Brauch heuer stattfinden kann. Allerdings: Für jedes Osterfeuer gibt es Auflagen und es muss zeitgerecht angemeldet werden.

Die Feuerwehr muss nämlich jeden Osterhaufen kontrollieren, so Gottfried Strieder von der Berufsfeuerwehr Klagenfurt. „Es wird einmal kontrolliert, dass es ausschließlich biogene Abfälle sind, hier geht es um die Luftgüte. Dann wird geschaut, dass entsprechend große Abstände zu Gebäuden eingehalten werden, dass auch nicht in der Nähe von Wald und Sträuchern Osterfeuer angezündet werden. Es wird auch angeraten eine erste Löschhilfe bereit zu haben. Das Osterfeuer soll auch nur dann angezündet werden, wenn kein Wind geht“, so Strieder.

Alpenfeuer Lagerfeuer

ORF/Petra Haas

Am Karsamstag werden wieder vielerorts Osterfeuer entzündet

Brandbeschleuniger: Hohe Strafen drohen

Auch Brandbeschleuniger dürfen nicht zum Einsatz kommen. Sollte jemand gegen diese Auflagen verstoßen, muss er mit Strafen von mehreren tausend Euro rechnen. In Kärnten sind an die 3.000 Osterfeuer angemeldet. In Klagenfurt 30, das sind wesentlich weniger als noch vor einigen Jahren.

Erfahrungsgemäß gibt es in der Osternacht nicht wesentlich mehr Einsätze als sonst im Jahr. „Ein bis zwei Nächte vor den Osterfeuern ist es das Problem, das hier öfters versucht wird, die aufgeschichteten Osterhäufen schon vor dieser Osternacht zu entzünden“, so Strieder. Laut Landesgesetz darf das Osterfeuer am Ostersamstag erst bei Einbruch der Dunkelheit entzündet werden.

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