Bistum Gurk: Kündigung wird Fall fürs Gericht

Eine ehemalige Mitarbeiterin des Bistums Gurk zieht vor Gericht. Sie soll wegen schlechter Arbeitsqualität gekündigt worden sein. Wegen eines kolportierten „Depp“-Sagers wurde die Kündigung in eine Entlassung umgewandelt. Die Verhandlung soll am 10. Mai stattfinden.

Vermutungen, wonach ein Gespräch der Frau mit Visitator Erzbischof Franz Lackner zu ihrer Kündigung führte, wies Burkhard Kronawetter, der Leiter des Amtes für Liegenschaft und Recht, zurück. Die Mitarbeiterin war angewiesen worden, eine Steuernachzahlung in Höhe von 150.000 Euro abzuwickeln - diese Nachzahlung habe man nach einer Selbstanzeige wegen eines Immobiliengeschäfts mit Waffenproduzent Gaston Glock geleistet. Die Mitarbeiterin informierte Lackner jedoch über die geplante Nachzahlung: „Dass sie den Visitator informiert hat, war kein Problem“, so Kronawetter.

Kündigung in Entlassung umgewandelt

Die Kündigung der Mitarbeiterin der Buchhaltung wurde mittlerweile in eine Entlassung umgewandelt. Wegen einer Behauptung der Frau, Gerhard Kalidz, der Ökonom des Gurker Domkapitels, habe Lackner als „alten Depp“ bezeichnet. Kronawetter, der selbst bei dem Gespräch dabei war, bei dem diese Äußerung gefallen sein soll, widersprach der ehemaligen Mitarbeiterin. „Diese Worte sind sicher nicht gefallen. Es hätte dafür ja auch gar keinen Grund gegeben. Warum sollte man den Visitator beschimpfen?“

Keine Kündigungen in bischofsloser Zeit?

Der Rechtsanwalt der ehemaligen Mitarbeiterin begründete die Klage gegen die Kündigung damit, dass sie in der bischofslosen Zeit gar nicht gekündigt werden hätte dürfen. Auch dem widersprach Kronawetter. „Wir haben 300 Leute in der Diözese - wie soll man einen Betrieb führen, wenn alle ein Jahr absoluten Kündigungsschutz hätten?“ Der Passus würde auch nicht so in den Bestimmungen stehen.