Prozess um illegale KFZ-Pickerl vertagt

Der Prozess gegen einen 43 Jahre alten KFZ-Meister aus Unterkärnten ist am Mittwoch am Landegericht Klagenfurt vertagt worden. Er soll Kfz-Begutachtungsplaketten ausgestellt haben, ohne die Fahrzeuge gesehen zu haben. Der Prozess wurde vertagt.

Er sei in die ganze Sache hineingerutscht, sagte der Mann bei der Befragung durch Richterin Sabine Roßmann. Einer seiner Kunden habe gemeint, er hätte ein zweites Auto in Bosnien und wolle damit nicht nur des Pickerls wegen nach Österreich fahren. Da habe er ihm die Plakette ausgestellt, zumal der Mann erklärt hätte, mit dem Fahrzeug ohnehin nur in Bosnien unterwegs zu sein.

Angeklagter: Aus Gutmütigkeit gehandelt

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig wirft dem Mann allerdings vor, dafür auch ordentlich kassiert zu haben. „Ich habe lediglich das kassiert, was auf den Rechnungen steht, nämlich 43 Euro und 20 Cent inklusive Steuer“, betonte der Mechanikermeister.

Er habe stets nur mit den gleichen drei Personen zu tun gehabt, die immer wieder gekommen seien und „für einen Verwandten“ ein Pickerl haben wollten. Das habe er dann aus Gutmütigkeit auch gemacht. „Ich weiß eh, ich habe Scheiße gebaut“, bekannte er freimütig. Das ganze Jahr 2016 kamen seine drei Bekannten wieder, bis 43 Autos mit Begutachtungsplaketten versehen waren, ohne dass eine Überprüfung stattgefunden hätte. Die Sache flog auf, die meisten der Pickerl-Empfänger sind bereits verurteilt.

Weitreichende Konsequenten

Für den Werkstattbetreiber hatte die Causa schon vor dem Strafprozess gravierende Folgen. Er verlor die Berechtigung, Überprüfungen vorzunehmen. Die Folgen schilderte er dem Schöffensenat: „Dann war die Werkstatt leer und ich musste meine drei Mitarbeiter entlassen. Ich arbeite allein dort.“ 1.000 bis 1.500 Euro verdiene er derzeit, allein an Alimenten zahlt er 700 Euro monatlich, dazu kommen Kreditraten. „Wie geht sich das denn aus?“, fragte Roßmann. Er werde derzeit von seinen Eltern unterstützt, bei denen er auch zu Mittag esse, meinte der Angeklagte.

Um zu klären, ob die drei Vermittler, welche die Pickerln beim Angeklagten „bestellt“ hatten und 100 bis 500 Euro je Pickerl von den Empfängern kassiert hatten, das Geld in die eigenen Taschen gesteckt haben oder der Mechanikermeister doch mehr als nur die 43,20 Euro brutto bekommen hat, wurde die Verhandlung vertagt.

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