Polizeieinsatz gefilmt und online gestellt

Ein privates Video, das einen Polizisten bei einer Amtshandlung zeigt, sorgt jetzt für einen rechtlichen Präzedenzfall: Weil er das Video ins Internet stellte, muss ein Mann 6.000 Euro an Anwalts- und Gerichtkosten zahlen.

Der Oberkärntner Polizist Michael Näher hatte sich vor Gericht dagegen gewehrt, dass ein von ihm kontrollierter Autolenker, das Video von diesem Einsatz in das Netz gestellt hat. Im Interview mit ORF Kärnten-Redakteur Peter Matha sagte Näher, er habe damals, als er sich näherte, gesehen, dass der Autolenker ein Handy in der Hand hielt: „Er hat dann in weiterer Folge auch gefilmt. Ein paar Tage später bekam ich von mehreren Privatpersonen das Video auf Whatsapp und Facebook übermittelt. Insgesamt waren es um die 60 Personen.“ Er habe sich überlegt, was er dagegen tun könne, da er nicht wolle, dass eine von ihm durchgeführte Amtshandlung veröffentlicht werde.

Hohe Strafen bei widerrechtlicher Veröffentlichung

Strafrechtlich nicht relevant, zivilrechtlich schon: Geklagt wurde auf 50.000 Euro, es kam zu einem Vergleich. Die Freie Exekutivgewerkschaft übernahm die Prozesskosten des Polizisten; diese 6.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten muss der Autolenker zahlen. Anwalt war der Osttiroler Robert Kerschbaumer, Experte für solche Fälle. „Es war in meinem Interesse und im Interesse der Kollegen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass man klagen kann. Das ist einwandfrei durchgegangen“, so Näher.

„Wurde vielfach auf Video angesprochen“

Auswirkungen auf sein Leben habe der Fall laut Näher insofern gehabt, als dass er beruflich, aber auch privat ständig auf das Video angesprochen worden sei: „Sei es bei Vereinen, wo ich dabei bin, oder bei Routinekontrollen von anderen Verkehrsteilnehmern.“