Keine Einsicht bei Prozess um Tierquälerei

Ein Jäger und ein Hundebesitzer sind am Dienstag wegen Tierquälerei zu je 3.600 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ein 67-Jähriger erschoss den Hund des Bekannten mit einem Schrotgewehr. Einsicht für die Qualen zeigten sie keine.

Es geht um das Vergehen der Tierquälerei, was den beiden angeklagten und schließlich verurteilten Männern bis zum Schluss offensichtlich nicht bewusst wurde. Denn als Richter Gerhard Pöllinger-Sorré sie vor der Urteilsverkündung fragte, welches Urteil sie sich wünschen, antworten beide „einen Freispruch“. „Pokern kann man immer“ so die Antwort des Richters.

Hündin soll nach Kind geschnappt haben

Die zehnjährige Berner Sennenmischlingshündin Bella schnappte im November des Vorjahres - offensichtlich im Spiel - nach dem eineinhalb Jahre alten Enkelkind des Landwirtes. Direkt gesehen will das zwar niemand haben, aber das Kind habe geweint und im Bereich der Schläfe Verletzungs-Spuren gehabt. Der Landwirt hatte darauf die Befürchtung, dass die Hündin, die seinen Angaben zufolge nie aggressiv gewesen war, womöglich doch irgendwann einmal das Kind schwerer verletzen könnte.

Prozess Tierquälerei Berner Sennenhund erschossen

ORF

Die beiden Angeklagten vor Gericht

Hund angebunden und zweimal geschossen

Er wandte sich an einen Jäger in der Nachbarschaft und bat diesen, das Tier zu erschießen - mehr dazu in Hund mit Schrotflinte erschossen: Anzeige. Am nächsten Tag kam der Bekannte wie vereinbart mit einer Schrotflinte. Der Hund wurde an einem Zaunpfosten angebunden und durch zwei Schüsse getötet. Wobei das Tier nach dem ersten Schuss noch gewinselt habe, erst nach dem zweiten Schuss sei es endgültig tot gewesen. Zeugen hatten das Tier heulen gehört und Anzeige erstattet. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, dass der Hund schon nach dem ersten Schuss „praktisch tot“ gewesen sei, das Jaulen seien höchstens „Todesjammerer“ gewesen.

Gutachter: „Extrem gelitten“

Der Sachverständige Tierarzt Alexander Rabitsch erklärte bei der Verhandlung, dass die verwendete Vier-Millimeter-Schrotmunition für das erlegen von Gänsen, vielleicht noch Füchsen, empfohlen werde, aber nicht für Tiere mit einem Gewicht von mindestens 30 Kilogramm.

Das Tier - so der Sachverständige - habe zweifelsohne zwischen dem ersten und dem zweiten Schuss für wenige Sekunden einen extremen Schmerz erlitten. Für den Sachverständigen ist damit der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, denn laut Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes, das vor kurzem noch verschärft wurde, darf ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden und auch das nur mit einem vernünftigen Grund.

Einschläfern nur bei vernünftigem Grund

Ein vernünftiger Grund sei etwa eine unheilbare Krankheit des Tieres, aber keine Verletzung eines Menschen durch ein Tier. Bei den Angeklagten herrschte völliges Unverständnis. Ein Kind sei offensichtlich weniger wert als ein Tier, sagte der Landwirt. Richter Gerhard Pöllinger-Sorré erklärte, dass der Hund offenbar aus reiner Bequemlichkeit einfach entsorgt worden sei.

Ein korrekter Weg wäre es gewesen, die Hündin in ein Tierheim zu bringen. Der Hundebesitzer sagte, daran hätte er nicht gedacht. Die beiden seien ganz knapp an einer unbedingten Haftstrafe vorbei geschrammt, so der Richter. Schließlich nahmen sie das Urteil an, wenn auch murrend. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.