Hohe Geldstrafe wegen Abgabenhinterziehung

Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung ist am Donnerstag ein 67-jähriger Kärntner unter anderem zu 365.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann betrieb eine Aushubdeponie und entrichtete für tausende Tonnen Abfall keine Abgaben.

Wie Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth in ihrem Anklagevortrag sagte, hatte der Mann eine Aushubdeponie betrieben, auf der Abfälle abgelagert wurden. Dabei handelte es sich um sogenannte Baureststoffe. „Für diese Abfälle fällt ein Altlastenbeitrag an. Der Angeklagte wäre verpflichtet gewesen, diesen Beitrag zu ermitteln, eine Meldung beim Zollamt zu machen und diese Summe vierteljährlich zu bezahlen. Das hat er aber unterlassen“, so Wohlgemuth. Insgesamt führte der Mann 812.000 Euro nicht ab.

Bei einer Betriebsprüfung kam schließlich zutage, dass der Angeklagte 88.000 Tonnen Abfall abgelagert hatte, für die der entsprechende Beitrag nicht entrichtet wurde. Der 67-Jährige bekannte sich am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Christian Liebhauser-Karl vollinhaltlich schuldig. „Überraschend“, wie es der Richter bezeichnete, denn im Ermittlungsverfahren hatte der Mann gar keine Aussage gemacht und auch gegen die Bescheide, mit denen er zur Zahlung der offenen Steuerschuld aufgefordert wurde, berufen.

Angeklagter muss über eine Million Euro zahlen

Bezahlt der 67-Jährige die 365.000 Euro an Strafe nicht innerhalb eines Jahres, muss er in Haft. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt acht Monate. Auch die 812.000 Euro, die er als Abgabe hinterzogen hat, muss der Mann nachzahlen. Der Angeklagte erklärte, er wolle wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen, er nahm das Urteil an. Staatsanwältin Wohlgemuth gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.