4,5 Jahre Haft wegen Wiederbetätigung

Wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz sind ein Mann und eine Frau am Montag vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt gestanden. Sie sollen Fotos von Hitlergruß und tätowierten Nazi-Symbolen gepostet haben. Das Urteil: 4,5 Jahre Haft bzw. Freispruch.

Dem 29 Jahre alten Hauptangeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit Freunden vor einem Kriegerdenkmal in Italien mit zum Hitlergruß erhobener rechter Hand posiert zu haben. Die Tat in Italien selbst kann in Österreich nicht verfolgt werden. Doch der 29-Jährige veröffentlichte Fotos davon im Internet. Der Hauptangeklagte wurde bereits zweimal einschlägig verurteilt. Zuletzt saß er auch im Gefängnis.

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Die Angeklagten mussten sich vor den Geschworenen verantworten

Angeklagter saß bereits im Gefängnis

Er sei damals in einer rechten Clique gewesen, sagte der Mann am Montag aus, mit dieser habe er aber nach seiner letzten Verurteilung und dem Gefängnisaufenthalt gebrochen. Sein Verteidiger Philipp Tschernitz sagte, im Gegensatz zu den Taten vor der Verurteilung sei es nicht darum gegangen, rechtsextremes Gedankengut zu verbreiten. Er habe von seinem rechten Freundeskreis Abstand genommen, sagte auch seine Ex-Freundin, mit der er auch ein Kind hat, im Zeugenstand.

Die Anklage unter Staatsanwalt Markus Kitz führte aber neue Taten an: Neben dem Foto mit Hitlergruß gebe es auch eine SMS, in der der Angeklagte Kürzel anführte, die verbotene Nazi-Parolen, nämlich „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ bedeuten. Zudem trage der Hauptangeklagte verbotene Zeichen als Tattoo am eigenen Körper, so der Staatsanwalt. Auffällig dabei seien vor allem ein eisernes Kreuz und Totenköpfe der SS-Division Totenkopf.

Hakenkreuzfahne als Jugenderinnerung

Er müsse nach zwei einschlägigen Verurteilungen ja wohl gewusst habe, dass all diese Taten strafbar seien, sagte Richter Oliver Kriz. Das gab der Angeklagte dann auch zu, heute würde er so etwas nicht mehr tun, sagte er.

Die zweite Angeklagte, eine 27 Jahre alte Klagenfurterin, war ebenfalls bei der Aktion in Italien dabei, sie war aber nicht mit zum Hitlergruß erhobener Hand zu sehen. Sie stand erstmals wegen Wiederbetätigung vor Gericht, und zwar, weil sie eine Hakenkreuzfahne in ihrer Wohnung ausgehängt hatte. Sie verbinde nostalgische Jugenderinnerung mit der Fahne, sagte sie. Die Frau wurde freigesprochen. Der Mann muss für 4,5 Jahre hinter Gitter.