Geschlecht „divers“: Auswirkungen auf Prozesse
Laut Statistik Austria gibt es noch keine Zahlen, wie viele Kärntner und Österreicher die neue Regelung betrifft, man müsse auf die Daten der Standesämter warten. Schätzungen gehen von zwei bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Welche durchaus kuriosen Auswirkungen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hat, zeigt sich zum Beispiel bei Gericht.
Bei Geschworenenprozessen, in denen es um Vergewaltigungen oder sexuellen Missbrauch von Minderjährigen geht, müssen mindestens zwei der acht Geschworenen dem Geschlecht des Angeklagten angehören, mindestens zwei dem des Opfers. Bisher gab es nur zwei Geschlechter, jetzt ist das dritte einzubeziehen.
Laienrichter werden bestimmt
Geschworener wird man durch Zufall. Fünf von 1.000 Wahlberechtigten werden alle zwei Jahre verpflichtet. Sie stehen dann auf der Liste der möglichen Laienrichter. Dass dabei demnächst auch Vertreter des dritten Geschlechts dabei sind, ist äußerst unwahrscheinlich. Bei einem Prozess wegen Vergewaltigung eines Menschen des dritten Geschlechts bräuchte man schon mindestens zwei Geschworene, die amtlich auch dieses Geschlecht haben. Bei Gericht heißt es, es sei nur eine Frage Zeit, bis es zu solchen Konstellationen komme. Was dann bei Geschworenenmangel zu tun sei, sei völlig unklar.
Justizministerium steht „am Anfang“
Die Antwort auf eine entsprechende ORF Kärnten Anfrage beim Justizministerium: Es habe bislang bei der Besetzung von Schöffen oder Geschworenengerichten noch nie die Notwendigkeit nach Schöffen und Geschworenen des dritten Geschlechts gegeben. „Es ist aber richtig, dass es in einigen Gesetzten, nicht nur im Justizbereich allenfalls Anpassungsbedarf gibt. Die Überlegungen dazu finden sich jedoch am Anfang.“ Konkretes gebe es derzeit noch nicht, heißt es weiter aus dem Justizministerium.
Noch komplizierter könnte es bei Verfahren mit Schöffen werden, da muss entweder ein Schöffe oder der Richter selbst das passende - mitunter dritte - Geschlecht haben. Juristen sind sich einige, dass hier noch einige Stolpersteine warten, mitunter auch diskriminierende. Die Strafprozessordnung sei da nur die Spitze des Eisberges, denn es gibt noch mehr Gesetzte, Verordnungen und Vorschriften.