Kind von Skulptur erschlagen: Drei Anklagen

Nach dem Tod eines fünfjährigen Urlauberkindes im Sommer 2017 gibt es nun drei Anklagen. Der Bub hatte bei einem Spaziergang auf der Gerlitzenalpe eine große Holzfigur berührt, die umstürzte und den Buben unter sich begrub.

Beim Almmuseum neben der Pöllingerhütte auf der Gerlitzen standen zwei geschnitzte Holzfiguren, beide je rund 80 Kilogramm schwer. Der Bub aus Wien, der mit Mutter und Großmutter spazieren war, berührte eine der Figuren. Da sie nicht ausreichend gesichert war, stürzte sie um - das Kind erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Obwohl die Familie ganz in der Nähe war, hatten sie keine Chance.

Bub erschlagen Skulptur Gerlitzen

Polizei Sattendorf

Die Figur nach dem tödlichen Unfall

Auch Almgemeinschaft geklagt

Nun wurden zwei Personen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, eine weitere wegen fahrlässiger Gemeingefährdung. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahren bzw. ein Jahr Haft oder Geldstrafe. Es handelt sich um den Mann, der die Figur beim Almmuseum aufgestellt hatte sowie zwei Verantwortliche des Verbandes der Almgemeinschaft. Auch geklagt wird die Almgemeinschaft selbst. Es geht darum, dass man hätte erkennen müssen, dass die Figur nicht stabil gesichert war. Laut einem Gutachten hätte die Figur bereits durch ein leichtes Ziehen eines Kleinkindes umfallen können, was sie letztendlich auch tat - mit tödlichen Folgen.

Holzfigur Gerlitzen

ORF/Petra Haas

Die zweite Figur steht nun bei der Liftstation, eingezäunt und angehängt

Aus Sicht des Gerichts sei es ein besonders tragischer Fall, in dem die Sorgfaltsmaßstäbe genau zu überprüfen seien, sagte Richtersprecher Christian Liebhauser Karl gegenüber dem ORF Kärnten.

Links: