Hotel unerreichbar: Streit um Storno

Das Lesachtal war im November durch schwere Unwetter nicht mehr erreichbar. Doch als eine Urlauberin, die ein Hotel im Tal gebucht hatte, kostenfrei stornieren wollte, lehnte die Reiseversicherung das Storno ab. Die Arbeiterkammer (AK) erstritt 356 Euro für die Urlauberin.

Eine Kärntnerin hatte laut AK im November 2018 einen Urlaub in einem Lesachtaler Hotel gebucht. Doch durch die schweren Unwetter war die Straße unpassierbar, das Tal nur unter Gefahren und mit Hilfe des Bundesheers für die Retter erreichbar - mehr dazu in Der lange Weg zurück in die Normalität.

AK: Urlauberin bekam Geld zurück

Die Kärntnerin versuchte daraufhin, das gebuchte Hotel kostenfrei zu stornieren. Die Reiseversicherung lehnte jedoch das Storno ab, da die Versicherung nur den Schutz bei Eintritt von Unfällen und plötzlich auftretenden Krankheiten beinhaltete. Die Frau wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der AK Kärnten. Laut AK-Konsumentenschützer Herwig Höffer sei ein Urlauber nicht zu einer Bezahlung des Urlaubs und einer Stornogebühr verpflichtet, wenn das Risiko der Unerreichbarkeit bestehe, „also der Beherbergungsbetrieb von keinem Urlaubsgast und auch auf keinem Umweg erreicht werden kann“.

Forstschäden Unwetter

ORF

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Erst nach Einschreiten der AK wurde die Buchung vom Reiseveranstalter kostenfrei storniert und der Gesamtbetrag in Höhe von 356 Euro an die Konsumentin zurücküberwiesen. Im umgekehrten Fall, wenn ein Hotel also zum Beispiel aufgrund von Schneefällen oder Unwetter nicht mehr verlassen werden kann, muss der Gast die zusätzlichen Nächte bezahlen.