Diebisches Wirtepaar täuschte Einbruch vor

Ein Klagenfurter Gastwirts-Ehepaar hat rund 24.000 Euro Sparvereinsgelder veruntreut. Als der Tag der Auszahlung bevorstand, täuschten sie einen Einbruch vor. Vor Gericht wurden sie am Mittwoch schuldig gesprochen.

Genau 23.731 Euro hatten die Sparvereinsmitglieder des nicht angemeldeten Vereins angespart, Anfang Juli vergangenen Jahres stand die Auszahlung bevor. Doch das Geld, so die Anklage, war in den Taschen der Wirtsleute verschwunden. Die Lösung schien ein fingierter Einbruch zu sein. Sie hätten im Gasthaus übernachtet, nachdem sie am Abend das Geld für die Auszahlung in beschriftete Kuverts eingeräumt hätten, so die Story der beiden.

Stümperhafter „Einbruch“

Doch als sie in der Früh in den Gastraum gekommen seien, sei die Kassenlade aufgebrochen gewesen und das Geld futsch. Der Wirt rief die Polizei und zeigte den Einbruch an. Die Spurensicherer kamen aber nach wenigen Minuten dahinter, dass hier etwas grundsätzlich faul sein müsse. „Die haben gesagt, die Spuren passen einfach nicht zusammen“, sagte ein Polizist als Zeuge. Kein Einbrecher hätte das Schloss so stümperhaft aufgebrochen.

Die Staatsanwaltschaft wurde informiert, ein Verfahren eingeleitet, und schließlich erhob Staatsanwalt Helmut Jamnig Anklage. Er warf dem Wirt Veruntreuung und Vortäuschung einer Straftat vor, der Frau lediglich die Veruntreuung. Die beiden bestritten jede Schuld, trotzdem beantragte ihr Verteidiger eine Diversion. Dies wiederum lehnte der Staatsanwalt kategorisch ab, es fehle an der Übernahme der Verantwortung. „Ich kann ja nicht zugeben, was ich nicht gemacht habe“, meinte dazu der Angeklagte.

Geld- und bedingte Haftstrafe

Die Sache ging für die beiden auf allen Ebenen schief. Hatten sie anfangs noch geglaubt, die Versicherung würde ihnen den Schaden ersetzen, blieben sie auch darauf sitzen. Einige tausend Euro wurden an die geprellten Sparer bereits zurückgezahlt, mehr als 15.000 Euro sind aber noch offen. Dazu kommen jetzt auch noch die Geldstrafen, die Richterin Roßmann verhängte. 960 Euro muss der Mann zahlen, 1.440 Euro seine Frau. Bei ihm kommen noch drei Monate Haft dazu, die ihm aber bedingt nachgesehen werden. Trotz der standhaften Weigerung, ihre Schuld zuzugeben, nahmen die Eheleute das Urteil nach kurzer Beratung mit ihrem Anwalt an. Staatsanwalt Jamnig verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel, somit ist das Urteil rechtskräftig.