Almbauer erstattet „vorbeugend“ Selbstanzeige
Die Selbstanzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor betrifft die gemeinschaftliche Rinderhaltung auf der Möselalm. Tiere müssen laut dem Kärntner Landessicherheitsgesetz so verwahrt oder gehalten werden, dass Menschen nicht verletzt werden können. Andernfalls liegt eine Verwaltungsübertretung vor.
ORF
Antwort vor Almauftrieb erwartet
Dem nachzukomme, scheint auf Almen mit Wanderwegen, die mitten durch Kuhweiden führen, nahezu unmöglich. Verstößt die traditionsreiche Rinderhaltung auf den Almen also generell gegen Kärntner Gesetze? Hubmann hätte darauf gern eine Antwort, und zwar noch vor dem Almauftrieb Ende Mai: „Im Prinzip haben wir die letzten 50 Jahre unsere Tiere falsch gehalten, nicht dem Landessicherheitsgesetz gemäß verwahrt. Deswegen wollte ich mich über die BH absichern. Die soll mir sagen, ob das rechtens ist, wenn wir die Almwirtschaft weiterführen wie bisher, oder ob wir Maßnahmen treffen müssen.“
Peter Matha
„Eigentümer können nicht immer Kopf hinhalten“
Denn wie in Tirol, wo eine Frau von einer Rinderherde zu Tode getrampelt wurde und der Bauer Schadenersatz und Renten an die Hinterbliebenen zahlen soll, gebe es auf der Möselalm freilaufende Kühe, Wanderer mit Hunden und eine bewirtschaftete Almhütte, die natürlich auf Wanderer angewiesen sei. Sollte die Bezirkshauptmannschaft zu dem Schluss kommen, dass die Rinderhaltung in der jetzigen Form rechtswidrig ist, könne die Konsequenz nur ein Entweder-oder sein, so Hubmann.
Eine Alm entweder ohne Wanderer oder ohne Kühe, und das könne niemand ernsthaft wollen: „Das kann’s ja nicht sein, wir bewegen uns total auseinander. Auf den Almen können sich die Leute auch erholen, Vieh gehört auch zu den Almen. Wenn das eskaliert, dann geht es auch um die Mountainbikestrecken durch die Wälder oder andere Wanderwege, die über Privatgrund führen. Die Eigentümer können nicht immer den Kopf für die Freizeitindustrie hinhalten.“
Eigenverantwortung der Wegbenutzer
Der Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, sagte gegenüber dem ORF, er dürfte sich wegen der Amtsverschwiegenheit nicht über laufende Verfahren äußern. Wie auf die Selbstanzeige des Almbauern reagiert wird, bleibt daher unklar. Das Kärntner Landessicherheitsgesetz ist auf die Haltung von Hunden gemünzt. Momentan sieht jedenfalls alles so aus, dass das Land die Tierhalterverantwortung per Gesetz reduzieren wird. Der Versicherungsschutz für Almbauern dürfte außerdem ausgebaut werden, die Eigenverantwortung von Wegbenutzern soll landesgesetzlich verankert werden - und das alles noch vor dem Almauftrieb.
Links:
- Neustifter Bauer: „Zaun ist unmöglich“ (tirol.ORF.at; 26.2.2019)
- Urteil bringt Almtierhalter in Bedrängnis