„Nazi-Museum“ im Keller: Bedingte Haft
Der 75-Jährige habe seit den 1970er Jahren NS-Devotionalien gesammelt, sagte Staatsanwältin Denise Ebner in ihrem Anklagevortrag. Die Gegenstände hatte er in seinem Keller museumsartig ausgestellt. Verantwortet hatte sich der Mann damit, dass er die Gegenstände lediglich aus Begeisterung für die Wehrmacht und das Militär im Allgemeinen gesammelt habe. Für die Staatsanwältin eine Schutzbehauptung.
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Kekse in Hakenkreuzform
An mehreren Stecktafeln reihten sich dicht an dicht unzählige Orden, Abzeichen und Medaillen mit Bezug zum Nationalsozialismus. An der Wand hingen Hitler-Bilder und ein Relief. Unter den „Exponaten“ waren unter anderem ein Keramikgeschirrset mit NS-Symbolen, Keksausstecher in Hakenkreuzform, Gürtelschnallen, Zinnfiguren, Stahlhelme, Fahnen, eine Hitlerjugend-Uniform, Bücher und Haarbänder mit Hakenkreuz. Im Wohnzimmer des Kärntners stand im Bücherregal neben der Bibel eine Taschenbuchausgabe von „Mein Kampf“.
Der Bürgermeister und der Pfarrer der Heimatgemeinde des Angeklagten gaben eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach sie es für unmöglich halten, dass der Angeklagte den Nationalsozialismus verherrliche.
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Durch Besucher aufmerksam geworden
Die Polizei war auf den Pensionisten aufmerksam geworden, weil er einem 20-jährigen Besucher die Sammlung vorführte. Dieser hatte den 75-Jährigen auf einem Flohmarkt kennengelernt und ihn dann zu Hause aufgesucht, um bei ihm Münzen zu kaufen. Bei dieser Gelegenheit habe der Angeklagte dann keinen Hehl aus seiner Gesinnung gemacht, sagte Ebner: „Er hat dem Zeugen gesagt, dass er überzeugter Nationalsozialist ist. Als der Zeuge am nächsten Tag wiederkam, um die Münzen zurückzutauschen, hat ihn der Angeklagte angeherrscht, dass in seinem Haus die Gesetze von vor 1945 gelten und deshalb ein Umtausch eigentlich ausgeschlossen sei.“
„Mein Mandant hat die Sachen gesammelt und für sich selbst positioniert. Aber mit seiner geistigen Einstellung und Gesinnung hat das nichts zu tun“, sagte der Verteidiger des Pensionisten. Auch versuche der Zeuge, der Anzeige erstattet hatte, sich selbst nun besser darzustellen: „Er hat selbst damit geprahlt, dass er NS-Gegenstände sammelt, und wollte die Sammlung meines Mandanten sehen.“ Irgendwelche problematischen Dinge, wie von der Staatsanwältin vorgeworfen, habe der 75-Jährige niemals geäußert. Er habe keine nationalsozialistische Gesinnung, und der 20-Jährige sei überhaupt der Einzige gewesen, der die Sammlung in all den Jahren zu Gesicht bekommen hätte.
„Begeisterung für Orden und Abzeichen“
Dass er sich „in keiner Weise“ wiederbetätigen wollte, beteuerte der Mann auch in seiner Einvernahme durch Richter Oliver Kriz, der dem Schwurgerichtshof vorsaß. Den 20-Jährigen, der ihn wegen eines Münzkaufs besucht hatte, hatte er nur in den Keller gelassen, weil er „so euphorisch“ war.
Seine Sammlung sei entstanden, weil er eine Begeisterung für Orden und Abzeichen habe, sagte er auf eine Frage des beisitzenden Richters Gerhard Pöllinger: „Später hat sich das so entwickelt, dass ich alles zusammengekauft habe, was ich gefunden habe.“ „Was meinen Sie mit alles?“, wollte Pollinger wissen, während er ihm einige der beschlagnahmten Gegenständen vorhielt - diese waren allesamt in den Gerichtssaal gebracht worden. „Ich habe etwas gekauft, wenn ein Hakenkreuz drauf war“, erwiderte der Mann. „Also ist es Ihnen nicht um Kriegsutensilien, sondern um Hakenkreuze gegangen?“, fragte Pöllinger. „Wenn Sie das so sagen. Ich habe das eben gekauft, weil ich Sammler bin“, antwortete der Angeklagte.
Polizist: „Noch nie so große Sammlung gesehen“
Als Zeuge sagte auch der 20-Jährige aus, der die Anzeige erstattet hatte. Dabei bekräftigte dieser seine Aussage - dass er sich für Gegenstände aus der NS-Zeit interessiere, wie der Angeklagte gesagt habe, sei falsch. Zu Wort kam auch ein Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. „Haben Sie schon einmal so eine große Sammlung gesehen?“, fragte Staatsanwältin Ebner. „Nein, so etwas habe ich noch nicht gesehen“, antwortete der Beamte. Es gäbe überhaupt keinen Grund, die Aussage des 20-Jährigen in Zweifel zu ziehen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Anders sah das der Verteidiger des Mannes: Der 20-Jährige habe lediglich von sich selbst ablenken wollen, weil er auch ein Interesse für Nazi-Utensilien gezeigt habe.
Sammlung wird vernichtet
Die Geschworenen kamen schließlich einstimmig zu ihrer Entscheidung, die zu dem Schuldspruch führte. Wie Richter Kriz sagte, waren dem Mann sein Tatsachengeständnis und seine Unbescholtenheit zugute gekommen. Erschwerend fiel jedoch der lange Deliktzeitraum und die schiere Menge der gesammelten Gegenstände ins Gewicht. Der 75-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Ebner gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beschlagnahmten Gegenstände werden allesamt vernichtet.