Tilly-Klage endet mit Vergleich

Im Prozess zwischen dem Holzunternehmer Hans Tilly und dem Vorsitzenden der Naturfreunde, Philipp Liesnig, ist es am Donnerstag zu einem Vergleich gekommen. Tilly hatte wegen einer kritischen Äußerung des Naturschützers geklagt.

Im Jahr 2000 kaufte Tilly das Gut Walterskirchen in Krumpendorf und begann bald darauf mit Bauarbeiten, von Anfang an unter dem kritischen Blick von Natur- und Umeltschützern, auch als Bäume gefällt wurden und am Platz der alten Hofstelle eine Villa im italienischen Stil errichtet wurde. Die Behördenverfahren zogen sich in die Länge, noch immer steht eine Genehmigung im Zusammenhang mit dem Bauwerk aus.

„Wörthersee als Badewanne der Reichen“

Als die Naturfreunde ihre Kampagne für gerechte Seezugänge starteten, sprach Liesnig vom „Wörthersee als einer Badewanne der Reichen“. Er nannte auch die Villa Tilly und forderte öffentlich: „Versuchen den Rechtsstaat zu beugen, sei mit aller Konsequenz zu begegnen.“ Das bezog Tilly auf sich und klagte - mehr dazu in Auch Behörden bei Tilly-Prozess im Visier (kaernten.ORF.at; 21.2.2019).

Vor Gericht sagte Liesnig am Donnerstag, er habe damit nicht Hans Tilly, dessen Familie oder Villa gemeint. Und obwohl klar war, dass sich die Streitparteien vergleichen wollen, kam es im Ringen um die Formulierung des Widerrufs mehrmals zu Wortgefechten.

Wortgefechte vor Richtertisch

Tilly rief über den Verhandlungstisch, „kommen Sie mir ja nicht mehr in die Quere.“ Liesnig erwiderte, „soll ich einen Hofknicks machen, oder was erwarten Sie noch von mir.“ Auch Tilly’s Anwalt, Wolfgang List, griff ein. „Lassen Sie endlich den Kommerzialrat Tilly in Ruhe“, sagte List.

Schließlich einigte man sich vor Richter Michael Müller auf Widerruf und Unterlassung. Liesnig darf in Zukunft nichts Rechtswidriges und Unwahres über Tilly sagen. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass damit nicht gemeint sei, dass vergangene Aussagen jedenfalls unwahr gewesen seien.

Vergleich in beider Interesse

Letztlich dürften beide Streitparteien froh über den Vergleich sein. Die Naturfreunde, weil ihnen ein teures Verfahren erspart bleibt. Tilly, weil es sonst anlässlich der Gerichtstermine möglicherweise jahrelang, immer wieder zu Medienberichten über die Villa gekommen wäre.

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