Dobernig erschien nicht vor Gericht
Viele überraschte Gesichter gab es am Mittwoch um 9.00 Uhr im Verhandlungssaal 207. Selbst der Verteidiger von Dobernig, Leopold Wagner, erfuhr erst im Gerichtsaal von der Erkrankung seines Mandanten: „Ich habe während der Verhandlung die Verständigung bekommen, dass er sich in medizinischer Behandlung befindet, eine kurzfristige Erkrankung, die nicht vorhersehbar war. Bedauerlicherweise muss der Termin verschoben werden.“
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„Gravierende Fehler gemacht“
Richter Uwe Dumpelnik setzte einen neuen Verhandlungstermin für 27. Februar an. Wagner geht davon aus, dass sein Mandant bei der bisherigen Verantwortung bleibt: „Die Vorgangsweise ist die, dass Mag. Dobernig Bestandteil eines politischen Systems war, das unter anderem auch gravierende Fehler gemacht hat. Er hatte in seiner Funktion als Landesrat Verantwortung zu tragen und ich gehe davon aus, dass er diese Verantwortung im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens übernehmen wird.“ Das dürfte heißen, dass er sich schuldig bekennen wird.
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Der Strafantrag gegen den ehemaligen Landesgeschäftsführer des BZÖ wurde unterdessen von der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verjährung zurückgezogen.
Schals dem Land verrechnet
Das BZÖ hatte für den Landtags-Wahlkampf 2009 Schals im Wert von rund 26.000 Euro gekauft und im Nachhinein dem Land Kärnten verrechnet, anstatt die Kosten wie gesetzlich vorgeschrieben aus der Parteikasse zu begleichen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem damaligen Finanzreferenten Harald Dobernig deshalb Untreue vor. Dobernig habe dadurch wissentlich und unter Ausnützung seiner Amtsstellung seine Befugnis in unvertretbarer Weise missbraucht, heißt es im Strafantrag.
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Dobernig war schon im Birnbacher Prozess und im Prozess um die BZÖ Wahlkampfbroschüre 2009 verurteilt worden. Diesmal droht dem Ex Finanzreferenten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.