Beugestrafe gegen Birnbacher bestätigt

Das Oberlandesgericht Graz hat die 1.000 Euro Beugestrafe gegen den früheren Steuerberater Dietrich Birnbacher bestätigt. Er hatte sich geweigert, im Zivilprozess des Landes Kärnten gegen die Haider-Erbinnen auszusagen.

Die frühere Kärntner Landesholding und jetzige Kärntner Beteiligungsverwaltung verlangt von der Witwe und den beiden Töchtern des verstorbenen Ex-Landeshauptmannes Jörg Haider 600.000 Euro im Zusammenhang mit dem Gutachterhonorar für Birnbacher im Rahmen des Hypo-Verkaufs. Am 22. März hätte Birnbacher aussagen sollen. Er verweigerte die Aussage mit dem Hinweis, dass er zwar von der Beteiligungsverwaltung, aber nicht von den Haider-Erbinnen von der Verschwiegenheitspflicht entbunden worden sei.

Prozess ruht derzeit

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die frühere Landesholding, für die er beim Hypo-Verkauf tätig war, Birnbacher von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hatte, das genüge im Zivilprozess. Die Richterin befand, es gebe kein Recht auf Aussageverweigerung und verhängte eine Beugestrafe von 1.000 Euro. Bei einer Nachfrage der Richterin bei der Familie, warum Birnbacher nicht entbunden werde, hieß es, man sei daran nicht interessiert.

Bei der vierten Verhandlung im Mai 2018 einigten sich die Parteien darauf, den Prozess zu vertagen, weitere Termine wurden abgesagt. Der Zivilprozess ruht seither; sollte es keinen Vergleich der Streitparteien geben und der Prozess weitergeführt werden, würde Dietrich Birnbacher nochmals als Zeuge geladen werden. Dann müsste er aussagen.

Links: