Visitation: Konflikt um Akteneinsicht geklärt

Der Konflikt zwischen der aktuellen Kärntner Diözesanleitung und dem Apostolischen Visitator Franz Lackner hat sich offenbar entschärft: Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Graz bekommen jetzt der Administrator und der Visitator bzw. deren Anwälte.

Rund um die Frage, wer in wessen Auftrag Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft bekomme, hatte sich zuletzt ein Zwist zwischen der aktuellen Diözesanleitung in Klagenfurt und dem Apostolischen Visitator Erzbischof Franz Lackner entwickelt. Er hatte im Namen des Bistums Gurk Akteneinsicht genommen. Das hätte die Kompetenzen der Diözesanleitung in Frage gestellt - mehr dazu in Heftige Angriffe auf Visitator (kaernten.ORF.at; 14.2.19). Nun wurde klargestellt, dass der Salzburger Erzbischof Lackner nicht mehr im Namen des Bistums, sondern als päpstlicher Visitator Einsicht in die Akten bekommt.

Beide Verfahrensbeteiligte bekommen Einsicht

Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Graz bekommen jetzt der Administrator und der Visitator bzw. deren Anwälte, bestätigte am Donnerstag Hansjörg Bacher, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz: „Für uns bedeutet das, dass beide Kanzleien als Verfahrensbeteiligte angesehen werdne und auch entsprechend Akteneinsicht bekommen.“

Damit - so ist für Ordinariatskanzler Jakob Ibounig klargestellt - gibt es keine Einschränkung der Kompetenzen der aktuellen Kärntner Kirchenleitung: „Damit hat die Sache für uns schon ein anderes Setting bekommen, weil klar ist, wer in wessen Namen agiert. Es ist dann eben Sache der Staatsanwaltschaft, wem sie in ihre Ermittlungsarbeit Einsicht gibt.“

Ende der Ermittlungen offen

Bis wann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat ist noch nicht absehbar - auch nicht, ob das Verfahren in Folge in eine Anklage mündet. Gegen den früheren Kärntner Bischof Alois Schwarz wird ja wegen des Verdachtes der Untreue ermittelt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.