Skiper: Nichtigkeitsbeschwerde wohl erfolglos

Die Nichtigkeitsbeschwerden der Ex-Hypo-Vorstände Kulterer und Striedinger gegen ihre Verurteilung in der Causa „Skiper“ dürften keinen Erfolg haben. Die Generalprokuratur hat die Empfehlung abgegeben, deren Schuldsprüche zu bestätigen bzw. zwei Freisprüche wieder aufzuheben.

Im November 2016 sind die beiden Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger in einem Schöffenprozess wegen des kroatischen Projekts „Skiper“ zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden legten Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Generalprokuratur hat nun die Empfehlung abgegeben, die Schuldsprüche zu bestätigen.

Ulrich: Nichtigkeitsbeschwerde unberechtigt

„Aus unserer Sicht besteht keine Berechtigung für die Nichtigkeitsbeschwerde“, sagte Generalprokurator Martin Ulrich auf Anfrage der APA. Es gebe keine Mängel in der Urteilsbegründung und auch keine Lücken bei den Zeugenbefragungen.

Sehr wohl berechtigt ist laut Ulrich hingegen die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bezüglich des vom Erstgericht freigesprochenen Projektbetreibers Miro Oblak und der Geschäftsführerin, die ebenfalls freigesprochen worden war. Hier empfiehlt die Generalprokuratur die Aufhebung.

OGH könnte Verfahren zurückverweisen

Folgt der Oberste Gerichtshof (OGH) beiden Vorschlägen, müsste sich das Oberlandesgericht Graz mit dem Strafausmaß für Kulterer und Striedinger befassen, das Verfahren gegen Oblak und die Geschäftsführerin würde zurück nach Klagenfurt wandern, wo es erneut verhandelt werden müsste. Wann sich der Oberste Gerichtshof mit der Causa beschäftigen wird, steht laut OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher noch nicht fest.

Anklage: Kredite ohne Sicherheiten vergeben

Kulterer und Striedinger waren vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik wegen Untreue schuldig gesprochen worden. Kulterer erhielt vier Jahre und einen Monat, Günter Striedinger fünf Jahre und acht Monate Haft. Die vier Angeklagten waren im Zusammenhang mit der Finanzierung der kroatischen Luxusanlage „Rezidencija Skiper“, heute „Kempinski Hotel Adriatic“, mit einem Schaden von 105 Mio. Euro angeklagt. Der Schuldspruch bezog sich auf einen 70-Millionen-Euro-Kredit für das Hotel. Die Bankvorstände hätten ohne Sicherheiten und Rückzahlungsmöglichkeiten der Kreditwerberin die Vergabe der 70 Mio. Euro beschlossen und so die Bank geschädigt.

Das Maß der Zusatzstrafen ergab sich aus der Vorgabe, dass beide Angeklagten mit Einberechnung der bisherigen Strafen jeweils die Höchststrafe von zehn Jahren zu erhalten hätten. Der Freispruch für Oblak gründete laut Richter darauf, dass ihm die Bestimmungstat nicht nachzuweisen gewesen wäre. Auch bei der Geschäftsführerin sei eine bedingte Schädigungsabsicht nicht beweisbar gewesen.

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