Visitator ernannte eigenen Rechtsvertreter

Im Untreueverfahren gegen den ehemaligen Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz gibt es eine Merkwürdigkeit. Neben der Anwaltskanzlei des Bistums nahm eine Grazer Kanzlei Einsicht, die offenbar von Visitator Erzbischof Lackner beauftragt wurde.

Die Diözese Gurk-Klagenfurt unter Administrator Engelbert Guggenberger hat die Klagenfurter Rechtsanwaltskanzlei Tschurtschenthaler mit der Vertretung des Bistums beauftragt. Allerdings nahm auch die Grazer Anwaltskanzlei Scherbaum-Seebacher Akteneinsicht, die laut Staatsanwaltschaft ebenfalls das Bistum vertritt. Hansjörg Bacher, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, sagte gegenüber dem ORF, das Bistum Gurk habe einen neuen Vertreter als Privatbeteiligtenvertreter bekannt gegeben. Es gebe also nun zwei Vertreter des Bistums. Man habe deswegen um Aufklärung gebeten und an die Kanzlei Tschurtschentaler geschrieben. Man warte auf Antwort, so Bacher. „Wir werden das aufklären.“

Befangenheit: Referentenwechsel wurde nötig

Es gibt aber noch eine Folge für die Staatsanwaltschaft Graz. Denn durch ein Naheverhältnis mit einem Kanzleipartner zur bisherigen Referentin musste ein neuer Referent den Akt Schwarz übernehmen: "Es ist richtig, dass es im Bereich der Staatsanwaltschaft Graz einen Referentenwechsel in Bezug auf dieses Ermittlungsverfahren gegeben hat (Kanzlei Scherbaum-Seebacher, Anm.). Grund dafür ist, dass seitens des Bistums Gurk ein neuer Opfervertreter namhaft gemacht wurde. Es ist eine Grazer Rechtsanwaltskanzlei für das Bistum Gurk als Vertreter eingeschritten. Bei einem Kanzleipartner dieser Rechtsanwaltskanzlei besteht zur bisherigen Referentin ein enges familiäres Naheverhältnis. Sie hat dieses sofort beim Amtsleiter aufgezeigt, es wurde aufgrund von Befangenheit ein anderer Referent zugeteilt.“

„Kein Auftrag“ von Bistum oder Diözese

Jakob Ibounig, Kanzler der Diözese, erklärte auf Anfrage der Austria Presse Agentur, dass es abgesehen von dem Auftrag an die Kanzlei Tschurtschenthaler „keinerlei Beauftragung“ gegeben habe, weder durch die Diözese noch durch das Bistum.

Auf die APA-Anfrage, ob der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als Visitator der Diözese den Auftrag erteilt habe, erklärte seine Pressesprecherin schriftlich: „Schon bei der Vorstellung der Visitation wurde informiert, dass zu Sachfragen auch externe Experten zugezogen werden. Die Kanzlei Scherbaum-Seebacher ist ein solcher Partner.“

Das ist insofern bemerkenswert, als Lackner bei einer Pressekonferenz Mitte Jänner in Klagenfurt vor Beginn der Visitation ausdrücklich erklärt hatte, dass Diözesanadministrator Guggenberger selbstverständlich weiterhin im Amt sei. Lediglich in wichtigen Dingen seien Rückfragen an den Visitator nötig.

50 Termine bei Visitation in Klagenfurt

Bis in die späten Abendstunden hörte das Visitationsteam rund um Erzbischof Franz Lackner am Freitag die Anliegen der einfachen Kirchenmitglieder. Im Viertelstundentakt wurden die Gespräche geführt, am Samstag gehen sie bis Mittag weiter. Insgesamt 50 Personen bekamen an den beiden tagen einen Termin. Worum es in den Gesprächen geht, bleibt streng geheim, man habe den Betroffenen äußerste Diskretion zugesagt, sagte Heidi Zikulnig, die Pressesprecherin von Erzbischof Lackner. Eine Presseinformation oder gar eine Pressekonferenz nach Abschluss der Gespräche sei nicht geplant. Am Samstag gehen die Gespräche weiter.

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