Bedingte Haft wegen Bootsunfalls

Ein slowenischer Feuerwehrmann ist am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er verursachte im alkoholisiertem Zustand einen Unfall mit einem Schlauchboot auf dem Weissensee.

Der Mann bekannte sich vor dem Landesgericht in Klagenfurt der fahrlässigen Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig. Ihm wurde vorgeworfen, für einen Unfall verantwortlich zu sein, bei dem einem 51 Jahre alten Mann mit einem Fuß in die Schiffsschraube geraten ist. Der Fuß wurde so schwer verletzt, dass er amputiert werden musste. Zusätzlich zu den fünf Monaten Haft sprach Richter Gernot Kugi auch eine Geldstrafe von 880 Euro aus.

Opfer stürzt aus Boot in den Propeller

Bei einer Feuerwehrübung im April 2018 trainierten slowenische Einsatzkräfte am Weissensee gemeinsam mit Kärntner Feuerwehrleuten das Tauchen in Bergseen. Am Ende der Übung kam es zu dem Unglück. Der 35 Jahre alte Angeklagte und das spätere Opfer fuhren noch einmal mit mit einem Schlauchboot mit Außenbordmotor auf den See.

Die Anklage warf dem 35-Jährigen vor, so abrupt Gas gegeben zu haben, dass der 51 Jahre alte Mann ins Wasser stürzte. Dabei geriet der 51-Jährige in die Schraube des Außenbordmotors. Der Propeller zerfetzte Haut, Muskeln Sehnen und Knochen eines Fußes. Im Krankenhaus musste dem Mann schließlich der Fuß oberhalb des Knöchels amputiert werden. Wie sich herausstellte, war der Bootslenker zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert.

Angeklagter: „Falsche Entscheidung getroffen“

Ein Gutachter beschrieb die Schwierigkeiten im Umgang mit dem Gashebel bei solchen Booten: „Er hat meist einen langen sogenannten Totweg, bevor das Boot dann ruckartig Gas annimmt.“ Die Beschleunigung sei jedenfalls sehr stark gewesen: „Es waren vielleicht zwei, drei Sekunden zwischen dem Start des Bootes und dem Überfahren des Mannes.“ Auch erfahrene Bootslenker würden in so einem Fall mehrere Sekunden brauchen, um das Boot wieder unter Kontrolle zu bringen, sagte er auf Nachfrage von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig.

„Ich habe eine falsche Entscheidung getroffen, die mich mein ganzes Leben lang verfolgen wird“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Richter Kugi führte mehrere Milderungsgründe ins Treffen, unter anderem das Geständnis des unbescholtenen Mannes - und auch, dass er sofort nach dem Geschehen Erste Hilfe geleistet hatte. Erschwerend war jedoch das Zusammentreffen mehrerer Vergehen und dass der 35-Jährige mehrere Personen gefährdet hatte.

Der Verurteilte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Noch keine Entscheidung bei tödlichem Bootsunfall

Noch keine Entscheidung gibt es über die Berufung nach dem Urteil zum tödlichen Bootsunfall am Wörthersee. Ein 45 Jahre alter Niederösterreicher wurde am Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Der Mann, der zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt wurde, ging in Berufung. Der Fall liegt derzeit bei der Oberstaatsanwaltschaft in Graz - mehr dazu in Tödlicher Bootsunfall nun bei Oberlandesgericht (kaernten.ORF.at, 11.12.2018).

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