Alko- und Drogenlenker aus Verkehr gezogen
Ähnlich wie bei den Aktionen im vergangenen Jahr zeigte sich auch diesmal, dass besonders im Umfeld der Städte stark alkoholisierte Fahrzeuglenker oder Lenker, die unter Suchtmitteleinfluss stehen, aus dem Verkehr gezogen werden. Hans-Peter Mailänder, stellvertretender Leiter der Landesverkehrsabteilung, sagte, es gebe immer wieder Lenker, die deutlich mehr als 1,6 Promille haben. „Wir haben natürlich Lenker, die sowohl Alkohol, als auch Suchtgift konsumiert haben.“ Es gebe auch Lenker, die beides konsumierten, diese werden aus dem Verkehr gezogen.
Führerschein ist ab 0,8 Promille weg
Während Menschen aller Altersgruppen alkoholisiert hinter dem Steuer erwischt werden sind es vor allem jüngere Verkehrsteilnehmer, die unter Suchtmitteleinfluss stehen, sagte Mailänder. Zwischen 0,5 und unter 0,8 Promille spricht man im Fachjargon von einer „Minderalkoholisierung“. Bei sieben Fahrzeuglenkern wurde diese in der Nacht auf Samstag festgestellt: „Das ist der Bereich, wo zwar die Anzeige erstattet wird, wo aber noch keine vorläufige Führerscheinabnahme und auch in weiterer Folge keine Führerscheinabnahme durchgeführt wird.“ Ab 0,8 Promille wird der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.
Wie lange jemandem der Führerschein entzogen wird hängt davon ab, wie stark er oder sie alkoholisiert war. Dementsprechend werden auch begleitende Maßnahmen wie Nachschulungen und Untersuchungen durch den Amtsarzt vorgeschrieben.
Verschiedenste kleinere Delikte
Bei der Schwerpunktkontrolle wurden 64 Übertretungen festgestellt, sowohl nach der Straßenverkehrsordnung als auch nach dem Kraftfahrgesetz, so Mailänder: „Das geht von der Fahrgeschwindigkeit bis zu Überholverboten und Nichtverwenden des Lichtes. Das sind alle Übertretungen, die nach der StVO zu ahnden sind. Unter das Kraftfahrgesetz fallen Dinge, wie zum Beispiel eine nicht ordnungsgemäße Beleuchtung oder Bereifung oder Nicht-Mitführen von erforderlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Verbandszeug und Pannendreieck.“
Keine Besserung beim Handy am Steuer
Rund hundert Organmandate, also Strafzettel, wurden wegen leichterer Delikte ausgestellt. Dazu zählen geringe Geschwindigkeitsübertretungen und - seit Jahren ein „Dauerthema“ - die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer. Mailänder: „Es ist nicht wirklich eine Besserung in Sicht. Obwohl immer mehr Fahrzeuge mit entsprechenden Freisprecheinrichtungen ausgestattet sind gibt es noch immer viele Leute, die diese einfach nicht verwenden und trotzdem mit dem Handy am Ohr erwischt werden.“
Ablenkung zähle zu den häufigsten Unfallursachen, sagt Mailänder. Strafen sollen zur Abschreckung dienen. Für die Nutzung des Handys am Steuer droht bis zu 50 Euro Strafe. Zeigt sich ein Fahrzeuglenker sind einsichtig, kann er auch angezeigt werden.