Zusatzstrafe für Wiederbetätigung

Ein 23-jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Zusatzstrafe verurteilt worden. Zusammen mit einer älteren, bedingt ausgesprochenen, Strafe muss er zwölf Monate ins Gefängnis.

Staatsanwalt Markus Kitz legte dem Mann zur Last, einschlägige Tätowierungen zur Schau gestellt zu haben - so habe er ein Tattoo der Zahl 88 präsentiert, was in der Neonazi-Szene für HH (Heil Hitler) steht. Außerdem habe er per WhatsApp einschlägige Bilder verschickt, eilweise waren es Abbildungen mit Hitlergruß, teilweise Fotos, auf denen die eigenen Tätowierungen zu sehen sind und eigene Zeichnungen. Auf einem Foto wurde der Hitlergruß mit der linken Hand ausgeführt. Warum, fragte der der Vorsitzende Richter Bernd Lutschounig. Weil dort die Tätowierungen zu sehen seien, sagte der Angeklagte.

Immer wieder Verurteilungen

Er sei kein unbeschriebenes Blatt, so der Staatsanwalt. Der 23-Jährige musste seit dem Jahr 2013 wegen Vermögensdelikten, Einbruchsdiebstählen, gefährlichen Drohungen sowie geschlechtlicher Nötigung Haftstrafen absitzen. Er wurde zwischenzeitlich immer wieder, zuletzt auf Bewährung, entlassen. Derzeit ist er wieder in Haft.

Seine Anwältin führt aus, dass der 23-Jährige bisher kein leichtes Leben gehabt hatte, er war Sonderschüler und fand nirgendwo Anschluss. Aufgrund seiner Schulbildung wisse er auch nicht ganz genau, was das Verbotsgesetz überhaupt bedeutet. Dafür gab es während der Verhandlung Nachhilfe von Richter Lutschounig. „Können Sie sagen, was die Ziele von Adolf Hitler waren?“, fragte er den Angeklagten. „Ein großes Deutsches Reich“, antwortete dieser. „Und die Judenverfolgung und der Weltkrieg? Glauben Sie denn, es wäre besser, wenn wir heute so ein Reich hätten?“, bohrte Lutschounig weiter. „Kann ich nicht sagen. Ich glaube nicht“, meinte der Angeklagte zögernd. „Eines kann ich Ihnen aber sagen: Wie damals noch der Volksgerichtshof entschieden hat, war der Kopf gleich weg“, kommentierte der Richter.

Freundin sprach von Anstiftung zu Falschaussage

Als Zeuge sagt dann ein Freund des Angeklagten aus, er hatte die versendeten Bilder bekommen. Auch er befindet sich wegen anderer Delikte in Haft. Der Zeuge beteuerte, mit der Szene nichts zu tun zu haben, er habe nur die einschlägigen Inhalte des 23-jährigen erhalten.

Auch die Ex-Freundin des Angeklagten wurde als Zeugin geladen. Sie sagte im Vorfeld aus, dass der Angeklagte sie angestiftet hätte, vor der Polizei eine falsche Aussage zu machen bzw. dass sie gewisse Sachen nicht erzählen dürfe. Auch dieses Vergehen war Teil der Anklage, hier wurde der 23-Jährige aber frei gesprochen.

Der Anklagte soll der Frau während eines Haftbesuches sein neues Tattoo mit der Zahl 88 sowie das eiserne Kreuz in der Mitte auf der Brust gezeigt haben, das wollte die Frau zur Aussage bringen. In ihrer Aussage schwächte sie das allerdings ab. Das Urteil lautete auf insgesamt zwölf Monate Haft, weil eine bedingt ausgesprochene frühere Strafe wegen Einbruchdiebstahls von 15 Monaten dazugerechnet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.