Neue Klage und Fußfessel für Tilo Berlin

Für Ex-Hypo-Manager Tilo Berlin wird es ungemütlich. Er muss demnächst seine zehnmonatige Freiheitsstrafe aus der Causa „Hypo-Sonderdividende“ mittels Fußfessel verbüßen. Zudem klagt die Heta 2,5 Millionen Euro Schadenersatz ein.

Ab Dezember 2017 hat Tilo Berlin seine erste, damals viermonatige Freiheitsstrafe mittels Fußfessel verbüßt. Seit Spätherbst ist auch der Schuldspruch in der Causa Hypo-Sonderdividende rechtskräftig. Die zehnmonatige Freiheitsstrafe wird Berlin wiederum mittels Fußfessel antreten.

Fußfessel Fuß Justiz

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Harald Streicher, Sprecher der Justizanstalt Klagenfurt: „Die Justizanstalt Klagenfurt kann bestätigen, dass Herr Dr. Tilo Berlin den elektronischen Hausarrest beantragt hat und dieser auch bewilligt worden ist. Das Antrittsdatum steht noch nicht fest.“

Justizanstalt zu Fußfessel: Kein „Promi-Bonus“

Berlin erfüllt alle Voraussetzungen für eine Fußfessel: Nicht mehr als 12 Monate Freiheitsstrafe, einen geeigneten Wohnsitz, geregelte Arbeit und Einkommen. Einen „Promi-Bonus“ bedeute der elektronische Hausarrest nicht, so Streicher. „Die meisten Insassen, die den elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen, sind ganz normale Menschen, die einer Arbeit nachgehen und nicht prominent sind. Aktuell haben wir 34 Insassen - Männer und Frauen - die auf diese Weise ihre Arbeit nicht verlieren, ihre Wohnung erhalten und sich auch um ihre Kinder kümmern können.“ Berlin werde, so sein Anwalt, „zu einem noch unbekannten Zeitpunkt“ den elektronischen Hausarrest antreten. Fußfesselträger müssen übrigens bis zu 22 Euro pro Tag zahlen.

Heta-Klage laut Berlin nicht rechtmäßig

Aber zurück zur Causa Sonderdividende: die Hypo zahlte in der Ära Berlin einst insgesamt 2,5 Millionen Euro an Vorzugsaktionäre aus - zu Unrecht und zum Schaden der Bank, wie das Gericht im Strafprozess feststellte. Die Heta fordert das Geld jetzt per Zivilklage von Berlin zurück. Klagssumme: 2.573.000 Euro.

Die Heta will sich auf ORF-Anfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern. Aus Sicht von Berlin besteht die Klage aus mehreren Gründen nicht zu Recht. In einer schriftlichen Stellungnahme seines Anwalts und Bruders Malte Berlin heißt es, die heta habe es „schuldhaft verabsäumt, die Sonderdividende bei den unrechtmäßig bereicherten Nutznießern (...) einzufordern“.

Berlin erhebt selbst Schadenersatz-Forderung

Namentlich vom Anwalt genannt werden Ingrid Flick und Ex-Kika-Leiner-Eigentümer Herbert Koch. Zum anderen gebe es seitens Berlin „wesentlich höhere“ Schadenersatz-Gegenforderungen, weil die Berlin-Gruppe einst bei ihrem Einstieg in die Hypo „massiv getäuscht“ worden sei. Diese Schadenersatzforderungen seien auch Gegenstand eines weiteren Zivilverfahrens.

Der Zivilprozess startet am 1. Februar am Landesgericht Klagenfurt. In einem weiteren Untreue-Strafverfahren, der sogenannten Causa VCP, ist das erstinstanzliche Urteil gegen Berlin - drei Jahre und zehn Monate Haft - nach wie vor nicht rechtskräftig. Die Entscheidung liegt noch beim Obersten Gerichtshof.

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