Pflegebedürftige Mutter verwahrlosen lassen
Der Mann gab vor Richterin Marie-Luise Rohr Fehler zu, er sei mit der Pflege seiner Mutter komplett überfordert gewesen, gestand er nach langem Zögern ein. Rohr schlug eine Diversion vor, die der Mann schließlich annahm.
Staatsanwältin Johanna Schunn hatte den Unterkärntner und eine 47-jährige Deutsche, die im Bezirk Wolfsberg lebt, angeklagt. Die Mutter des Mannes war im Sommer 2016 aus dem Spital entlassen worden, ihr Sohn kümmerte sich um die Betreuung. Er engagierte die 47-Jährige, die rumänische Betreuungskräfte organisierte. Drei Monate lang wurde die Frau zuhause versorgt, dann musste sie erneut ins Spital gebracht werden. Dort wurden mehrere Druckgeschwüre am Gesäß festgestellt, die Frau war verwahrlost und dehydriert. Die beiden mussten sich wegen Quälens und Vernachlässigens Hilfloser verantworten.
Auf Betreuerinnen verlassen
Am Dienstag war bereits der dritte Verhandlungstag, es stellte sich im Lauf der Zeugenvernehmungen immer deutlicher heraus, dass der inzwischen 60-Jährige sich zwar bemüht hatte, mit der Situation aber nicht zurechtkam. Dazu verließ er sich auch darauf, dass die Betreuungskräfte die Sache ohnehin ordentlich abwickeln würden. Die vom Krankenhaus empfohlene Hilfe durch geschultes Pflegepersonal hatte es allerdings nicht gegeben. Er verantwortete es damit, dass es ohnehin die „24-Stunden-Pflege“ gegeben hätte. Nach mehreren Anläufen gab er dann seine Mitverantwortung für die Zustände zu und muss 800 Euro Geldbuße zahlen.
Vermittlerin plädierte auf nicht schuldig
Die 47-Jährige blieb hingegen dabei, sie sei nicht schuldig. Ihr Verteidiger argumentierte, sie habe lediglich einen Vermittlungsvertrag mit dem Wolfsberger abgeschlossen. Sie sei daher für Betreuungsmängel nicht zuständig, den direkten Vertrag habe schließlich der Betreuer. Sie habe aber regelmäßig nach dem Rechten gesehen, grobe Mängel seien ihr nie aufgefallen.
Wenn einmal Lebensmittel oder Medikamente fehlten, habe sie den Sohn angerufen und Abhilfe gefordert, dies sei auch immer prompt passiert. Warum die Frau nach drei Monaten in einem derart schlechten Zustand gewesen sei, könne sie sich nicht erklären. Sie habe regelmäßig nach dem Rechten gesehen. Der ebenfalls angeklagte rumänische Betreuer war nicht vor Gericht erschienen, die Verhandlung gegen die Frau wurde vertagt.