Okkultes Frauentrio bleibt weiter in U-Haft

Die drei Frauen, denen Mord, Betrug und Brandstiftung vorgeworfen wird und die Teil einer okkulten Gruppierung sein sollen, bleiben für mindestens zwei weitere Monate in U-Haft. Die Ermittlungen konzentrieren sich derzeit auf einen Todesfall in Sattendorf.

Am 12 Mai 2018 starb ein Pensionist Sattendorf mit 95 Jahren offenbar eines natürlichen Todes. Doch die Tochter des Mannes hatte schon lange zuvor den Verdacht, dass ihr Vater, der mit den drei Frauen intensiven Kontakt gepflegt hatte, womöglich bedroht, oder gar misshandelt worden war. Die Chefin der Gruppe soll eine 47-Jährige sein, inhaftiert sind noch eine 43-jährige Ungarin und eine 61-Jährige. Die Mitglieder der Gruppe halten die 47-Jährige für eine Art Medium, die „Stimmen von oben“ hört.

Die 47-Jährige soll den Mord an einer Villacher Pensionistin angeordnet haben, der von der Ungarin ausgeführt worden sei soll, ebenso die Brandstiftung in Wernberg, bei der ein Wirtschaftsgebäude abbrannte - mehr dazu in Brandstiftung, Mord, Betrug: Frauen in Haft. Die Pensionistin soll erwürgt worden sein, weil sie Geld von der 47-Jährigen zurückforderte und sie aus dem Testament gestrichen haben soll. Auch sie soll Teil dieser okkulten Gruppe gewesen sein.

Psychiatrische Gutachten angefordert

Die Ermittlungen konzentrieren sich jetzt auf die Möglichkeit, dass es noch vor dem offenbar natürlichen Tod des Mannes einen Mordversuch gegeben haben könnte, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Markus Kitz gegenüber dem ORF Kärnten. Eine Obduktion ist nicht mehr möglich, da die Leiche des Pensionisten eingeäschert wurde. Die drei verdächtigen Frauen haben in der Untersuchungshaft keinen Kontakt zueinander. Für alle drei wurden nun psychiatrische Sachverständige beantragt. Sie bleiben bis zum nächsten Haftprüfungstermin in zwei Monaten in Untersuchungshaft.

Brand Sattendorf Einfamilienhaus

ORF

Der Brand in Sattendorf

Termin einer Anklage offen

Der Verteidiger der 61 Jahre alten Verdächtigen, Martin Prett, hat außerdem ein psychiatrisches Gutachten beantragt, ob für seine Mandantin der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr noch besteht. Seine Mandantin stehe nicht unter dem Verdacht des Mordes oder der Beitragstäterschaft zum Mord.

Die Ermittlungen gegen sie würden ausschließlich wegen des Verdachtes des schweren Betruges sowie der Beitragstäterschaft zur Brandstiftung geführt. Seine Mandantin sei der Haupttäterin hörig, da sie aber keinen Kontakt zu ihr habe, sei keine Tatbegehungsgefahr vorhanden, so der Anwalt. Wann es zu einer Anklage und in weiterer Folge zu einer Hauptverhandlung kommt ist derzeit noch nicht absehbar. Für die Frauen gilt die Unschuldsvermutung.

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