Kaiser: Verfassungklage nicht auszuschließen

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) glaubt, dass es seitens der Bundesregierung bei der Neuregelung der Mindestsicherung noch zu Änderungen kommt. Andernfalls schließt Kaiser aber auch eine Verfassungklage nicht aus.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser ist derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz. In der ZIB 2 sagte Kaiser am Freitag, er gehe davon aus, dass es eine verfassungskonforme Lösung geben werde. Vor allem die ungleiche Behandlung von Kindern müsse aufgehoben werden.

Kaiser: „Schlimme Tendenz“ gegen „jede Logik“

Kaiser: „Stellen sie sich vor, dass ein drittes Kind – ein viertes, ein fünftes – nur mehr mit einem Geldwert durch die Republik von 53,15 Euro bewertet wird. Das ist für mich eine ganz schlimme Tendenz, die auch noch völlig gegen jede Logik und soziale Einstellung gerichtet ist. Dass kann ich mir nicht vorstellen."

Der zweite Bereich betreffe pflegende Angehörige. Jede Familie, die z.B. ihre Großmutter daheim pflege – „etwas, was die Regierung auf der anderen Seite will“, so Kaiser – werde „dadurch bestraft, dass der Prozentsatz, den man für einen dritten Erwachsenen bekommt, nicht mehr wie bisher 75 Prozent sondern deutlich darunter, bei 45 Prozent liegt.“

Widersprüche: Regierungspaket wieder aufschnüren

Angesichts dieser Widersprüchlichkeiten, sei er sich „fast sicher, dass die Bundesregierung noch einmal daran gehen wird, das Paket aufzuschnüren und so darzustellen, dass es verfassungskonform entsprechen wird.“

Sollte es doch zu keinen Änderungen kommen, dann will Kaiser auch eine Verfassungsklage nicht ausschließen: „Das ist eine sehr politische Frage, mit der man nicht leichtfertig umgeht – aber ich denke wenn es um Kinder, wenn es um Behinderte, Pflegebedürftige und auch um eine gewisse grundsätzliche Einstellung der Republik Österreich geht, dann ist das zumindest rechtlich und politisch zu erwägen.“

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