Alkolenker wegen Mordversuchs angeklagt
Der Unfall ereignete sich am 9. September des Vorjahres. Der 56 Jahre alte, ungarische Staatsbürger, der im Drautal lebt, fuhr damals in Unterschütt bei Villach in der falschen Fahrtrichtung auf die Südautobahn auf. Der Mann war stark alkoholisiert und hatte etwa drei Promille Alkohol im Blut. Er prallte frontal gegen ein Auto, in dem zwei Frauen saßen und gegen ein Wohnwagengespann. Fünf Personen - darunter auch der Geisterfahrer - werden teils schwer verletzt, zwei Kinder im Wohnwagen bleiben entgegen ersten Meldungen unverletzt - mehr dazu in A2: Sieben Verletzte bei Geisterfahrerunfall. Der Geisterfahrer befindet sich seit September in Untersuchungshaft.
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Anklage geht von Selbstmordabsicht aus
Der Mann fuhr laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in selbstmörderischer Absicht gerade aus. In einer ersten Einvernahme durch die Polizei soll der Ungar von Selbstmord gesprochen haben. Das sei nicht richtig, sagte sein Strafverteidiger Andreas Nowak vor dem Prozess. „Bei seiner ersten Einvernahme ist er unter starken Schmerzmitteln gestanden und hatte auch noch einen massiven Restalkohol. Es ist ihm bewusst geworden, was er mit dieser - noch dazu falschen - Aussage angerichtet hat. Deswegen hat er dann die Wahrheit gesagt. Es war eine klassische Alkofahrt und er kann sich nur noch an Bruchteile erinnern.“ Der Ungar soll laut Anklage seit längerer Zeit ein Alkoholproblem haben. Beziehungsprobleme und eine schwere Krankheit seiner Lebensgefährtin würden zudem für die Selbstmordabsicht sprechen, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.
Eine der beiden Frauen, die in dem Auto saßen und bei dem Unfall schwerst verletzt wurden, muss noch immer im Krankenhaus behandelt werden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten die sechs Personen im Auto und im Wohnwagengespann sogar getötet werden können. Darauf beruht auch die Anklage. Sie lautet auf versuchter Mord in sechs Fällen. Die Strafdrohung liegt bei zehn bis 20 Jahren Haft oder bei lebenslänglicher Haft.
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Verteidigung: Klassische Alkofahrt ohne Vorsatz
Für Strafverteidiger Andreas Nowak stelle das eine übertriebene Anklage dar. „Mein Mandant wird sich zum Unfallhergang grundsätzlich geständig verantworten. Allerdings handelt es sich nicht um einen sechsfachen Mordversuch, sondern nur um eine fahrlässige Körperverletzung. Er war während der gesamten Zeit im Auto angeschnallt und ist mit 50 km/h relativ langsam unterwegs gewesen. Außerdem hatte er etwa drei Promille Alkohol im Blut, was für eine klassische Alkofahrt spricht. Er hatte während der fahrt keinen Vorsatz, jemanden zu töten.“
Am 22. Jänner müssen acht Laienrichter im Geschworenenprozess entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist. Abschreckende Urteile seien bei Alkounfällen durchaus üblich. Eine sechsfache Mordanklage nach einem Alkounfall habe aber Seltenheitswert und sei sicher nicht alltäglich, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl, der Sprecher des Landesgerichtes. „Aber es sind sicher besondere Umstände, die zu diesem Tatvorwurf geführt haben.“