Ermittlungen gegen Bischof Schwarz

Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen Untreueverdachts gegen Diözesanbischof Alois Schwarz und die ehemalige Leiterin des Bildungshauses St. Georgen. Die Ermittlungen seien ein „Routinevorgang“, hieß es dazu aus dem Büro Schwarz.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher, bestätigte gegenüber dem ORF Kärnten die Ermittlungen: „Es wird in rechtlicher Hinsicht wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Zweck eines Ermittlungsverfahrens ist es immer, einen Sachverhalt abzuklären und dann klären zu können: Ist etwas strafrechtlich relevant oder nicht, wird Anklage erhoben oder die Erhebungen eingestellt?“ Die Ermittlungen stünden am Anfang, so Bacher, es gebe noch keinen Zeitplan für eine Enderhebung. Zum Sachverhalt selbst wollte Bacher keine Angaben machen. Eine Entscheidung erfolge in jedem Fall zusammen mit der Oberstaatsanwaltschaft.

Sprecherin weist Vorwürfe zurück

Die Staatsanwaltschaft Graz habe den Bericht der Wirtschaftsprüfer über das Bistum Gurk angefordert, hieß es am Freitagnachmittag in einer schriftlichen Reaktion von Schwarz’ Sprecherin Katharina Brandner - mehr dazu in Schwarz-Sprecherin: „Reiner Routinevorgang“ (noe.ORF.at). „Dies ist nach Auskunft der Behörde ein reiner Routinevorgang.“

Abschiedsgottesdienst Alois Schwarz Dom

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Schwarz’ Abschiedsmesse in Kärnten

Die Sprecherin wies auch den Vorwurf zurück, Schwarz habe aus einem externen Wirtschaftsbericht „einseitig und verzerrend zitiert". Vielmehr habe er den wesentlichen Kern wiedergeben. Im Zuge der Visitation werde Schwarz zu alldem Stellung nehmen. Dieser päpstliche Visitator habe die „unabhängige und zuständige Prüfungskompetenz, die ihm von Papst Franziskus übertragen wurde“.

Diözese kündigte Leiterin von St. Georgen

Die ehemalige Mitarbeiterin von Bischof Schwarz, gegen die nun auch Erhebungen laufen, war als Leiterin des Bildungshauses St. Georgen am Längsee angestellt, mit einem Jahresgehalt von 91.000 Euro plus Dienstauto und Dienstwohnung. Nach dem Dienstantritt von Schwarz in Niederösterreich war sie im Juli beurlaubt worden, Ende August wurde das Dienstverhältnis beendet. Sie bekämpfte ihre Kündigung vor Gericht mit dem Argument, dass sie vom Diözesanadministrator gar nicht gekündigt werden hätte dürfen, da dieser nach dem Kirchenrecht dazu gar nicht befugt gewesen sei. Die Diözese hatte hingegen die Rechtsgültigkeit des Dienstvertrages der Leiterin bezweifelt - mehr dazu in Kirche einigt sich mit Ex-Mitarbeiterin (kaernten.ORF.at; 5.11.2018).

Stift St Georgen Längsee

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Stift St. Georgen am Längsee

Prüfer wehren sich gegen Aussagen von Schwarz

Es gibt aber noch weiteres Ungemach für Schwarz und Kardinal Christoph Schönborn wegen ihrer Aussage über die „Arbeitsgruppe Bistum“ und deren Prüfergebnisse des Mensalguts, über das der Bischof verfügen kann. Schwarz sah einen „Persilschein“, aber der Prüfbericht fiel verheerend aus - mehr dazu in Vernichtender Prüfbericht der Diözese Gurk. Auch die Situation im Hotel und Stift St. Georgen wurde sehr negativ bewertet.

Die Aussagen von Schwarz und Schönborn in ihren Weihnachtsbotschaften sind laut Arbeitsgruppe „unwahr und nicht der Faktenlage entsprechend“. Es handle sich um „untaugliche und unlautere Versuche, durch einseitiges und verzerrendes“ Zitieren aus dem Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan eine „Reinwaschung“ zu betreiben und damit die Arbeit nicht nur der Arbeitsgruppe Bistum, sondern auch der externen Prüfer in ein schiefes Licht zu rücken.

Diözese Gurk Lamprecht

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Franz Lamprecht wünscht sich eine Prüfung durch den Visitator

Diözesanökonom ortet „Schieflagen“

Diözesanökonom Franz Lamprecht ortet im Finanzgebaren der Diözese „Schieflagen“. Lamprecht sagte am Freitag gegenüber dem ORF Kärnten, man habe den Eindruck, dass aus dem vorhandenen Rohbericht „einseitig und unrichtig zitiert“ werde: „Die Vorwürfe sind vorhanden, der Bericht stellt klar, dass es hier Unregelmäßigkeiten gegeben hat, dass im Bistum Entscheidungen ohne Einbindung des Wirtschaftsrates getroffen wurden, und das ist statutenwidrig. Das Problem besteht darin, dass hier nicht das Bistum - wie von Bischof Schwarz behauptet - mit einer ausgeglichenen Bilanz abgeschlossen hat, sondern es hat zum Jahresende 2017 mit einem Abgang von 1,9 Mio. Euro abgeschlossen.“

Lamprecht betonte, dass es „Schieflagen“ gebe. „Im kirchlichen Bereich hat man wenig Geld zur Verfügung, dieses Geld muss mit großem Kostenbewusstsein eingesetzt werden. Man kann nicht ohne Kontrollen wirtschaften. Kleinste Pfarren werden kontrolliert und ein Bistum nicht, das kann es nicht sein.“ Die Arbeitsgruppe habe jedenfalls Fehlinvestitionen verhindert - etwa den großen Umbau des Stiftscafes um 700.000 Euro.

Klarstellung der Prüfgruppe

Die Arbeitsgruppe stellte in einer Aussendung am Freitag klar, dass der Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan und Petritz der früheren Bistumsleitung keineswegs, wie die Äußerungen von Kardinal Schönborn und Bischof Schwarz nahelegen, einen „Persilschein“ ausstelle.

Engelbert Guggenberger

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Das Domkapitel entschloss sich zur Transparenz - gegen den Willen Roms

Die in Öffentlichkeit und Medien wiederholt diskutierte Frage nach großzügigen Spenden für kirchliche Großprojekte, die in Zusammenhang mit Liegenschaftsverkäufen des Bistums Gurk geflossen sein sollen, werde im Bericht von Breschan nicht behandelt, da diese Vorgänge außerhalb des Prüfungszeitraums – dieser lag von 2014 bis 2017 – lagen. Die Arbeitsgruppe Bistum hält es daher „für unerlässlich, dass im Rahmen der Apostolischen Visitation auch diese Geldflüsse geprüft und offengelegt werden“, da diese Transaktionen auch von steuerrechtlicher Relevanz sein könnten.

Schwarz habe bei seinem Wechsel nach St. Pölten das Bistum Gurk nicht – wie von ihm behauptet – mit einer ausgeglichenen Bilanz übergeben, sondern mit einem Jahresverlust von 1,9 Mio. Euro, so die Prüfer.

Hohe Abfindungen für Mitarbeiter in St. Georgen

Der Prüfbericht beschränke sich auf die rechnerische Richtigkeit der Buchhaltung, der Vermögenslage des Bistums. Er gehe aber nicht auf die Gebarung des Bistums ein, auf Investitionen, Abfindungen etc. Das Bildungshaus Stift St. Georgen/Längsee allein habe in den letzten vier Jahren Gesamtverluste in der Höhe von 3,9 Mio. Euro erwirtschaftet. Laut Lamprecht sieht man darin einen groben Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsprinzipien, die im Kirchenbereich noch dringlicher einzuhalten seien: „Es geht um Kirchengeld, das muss mit bestem Gewissen verwaltet werden. Dazu gibt es auch Prüfeinrichtungen, die es im Bistum zuletzt nicht mehr gegeben hat.“

Außerdem gebe es „höchst fragwürdige Personalentscheidungen“, wie es in der Stellungnahme weiter heißt. Es wurden hohe Abfertigungszahlungen für ehemalige Mitarbeiter geleistet, bisher sei das nicht öffentlich gemacht worden, so Lamprecht: „Hier ist für uns eine Schieflage eingetreten, denn solche Abfindungen sind neben den gesetzlichen Abfertigungen unüblich und auch Gehaltsregelungen in der Größenordnung sind im kirchlichen Bereich nicht üblich. Wir legen Wert darauf, dass der Apostolische Visitator auch in diese Dinge Einblick nimmt und das prüft.“

Domkapitel veröffentlichte Bericht

Da der Wirtschaftsrat des Bistums statutenwidrig in viele Entscheidungen nicht eingebunden wurde und daher nicht mehr bereit gewesen sei, die Verantwortung für die Gebarung des Bistums mitzutragen, habe er Ende 2017 auch geschlossen seinen Rücktritt erklärt. Dass der Prüfbericht überhaupt öffentlich gemacht wurde, liegt am Domkapitel und Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger, die gegen den Willen Roms ein Pressestatement abgab und den Bericht im Internet abrufbar machte - mehr dazu in Diözese spricht von „System Schwarz“. In der Folge wurde eine Prüfung durch einen Visitator angekündigt, der sich mit den Vorwürfen beschäftigen soll.

Schwarz selbst meldete sich lange nicht zu Wort. In einem Interview mit dem ORF Niederösterreich zeigte er sich am 20. Dezember „fassungslos“ ob der Vorwürfe - mehr dazu in Schwarz fassungslos (noe.ORF.at).

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