Prostituierte knöpft Kunden 90.000 Euro ab

Wegen schweren Betrugs ist am Dienstag in Klagenfurt eine ehemalige Prostituierte zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte einen 79-jährigen Ex-Kunden, der sie bei sich wohnen ließ, um 90.000 Euro betrogen. Mittlerweile wohnt sie wieder bei dem Mann.

Im Jahr 2015 hatte der Pensionist die Rumänin in einem Bordell in Villach kennengelernt. Damit sie nicht mehr als Prostituierte arbeiten muss und er jemanden hat, der ihn im Alter pflegt, ließ er die Frau bei sich wohnen. Im Mai 2015 präsentierte die Frau schließlich die Idee, in ihrer Heimat ein Pfandleihhaus zu eröffnen. Dieses sollte ihre Mutter führen, sie selbst könne dann für den Pensionisten in Kärnten sorgen, argumentierte die Frau.

„Mindestens 50.000 Euro“ brauche sie für das Pfandleihaus, gab die Frau an - woraufhin der Mann ihr bereitwillig 60.000 Euro überwies. Nach einem kurzen Aufenthalt in Rumänien kehrte sie zurück und behauptete, weitere 30.000 Euro für ihr Geschäft zu benötigen. Auch die überwies ihr der Mann, doch kurz darauf ging die Beziehung in die Brüche. Auf Anraten einer Bekannten ging der Kärntner zur Polizei.

Freispruch in erster Instanz

Am Dienstag wurde der Fall bereits zum zweiten Mal vor Gericht verhandelt. Im ersten Prozess hatte der heute 79-Jährige die Rumänin entlastet, „aus persönlicher Zuneigung zu ihr“, sagte Staatsanwältin Gabriele Lutschounig am Dienstag. Die Folgen: Ein Freispruch in erster Instanz für die Frau - und später eine Verurteilung des Mannes wegen falscher Zeugenaussage und Begünstigung zu 9.000 Euro Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft. Schließlich wurde der Freispruch der Rumänin aufgehoben.

Staatsanwältin: „Ein alter, einsamer Mann"

„Das Opfer ist ein alter, einsamer Mann“, sagte Staatsanwältin Lutschounig am Dienstag in ihrem Anklagevortrag. Er habe nicht nur die Angeklagte, sondern auch andere Prostituierte aufgesucht, beschenkt und „großzügig entlohnt“. Nachdem er der Angeklagten das Geld überwiesen hatte, habe sie sich auch nicht mehr um ihn gekümmert. Zuvor habe sie ihm auch verschwiegen, bereits mit einem anderen Mann verheiratet zu sein.

Geld war eine „Zukunftsvorsorge“

Die 22-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Sie habe das Geld als „Zukunftsvorsorge“ gesehen: „Wir haben darüber geredet, was ich damit machen könnte. Aber über konkrete Dinge, was damit geschehen soll, nicht. Vielleicht habe ich einmal gesagt, dass es mir gefallen würde, ein Pfandleihhaus aufzumachen.“ Ob sie das Geld auch zurückzahlen müsse, darüber habe man nie gesprochen.

„Sie bekommen 60.000 Euro, das ist viel Geld, nicht nur in Rumänien, und jetzt erklären Sie mir, dass nie darüber geredet wurde, was damit passiert?“, fragte Richter Manfred Herrnhofer. „Er hat gesagt, er gibt mir dieses Geld, damit ich nicht mehr als Prostituierte arbeiten muss“, antwortete die Angeklagte. Sie habe das als Schenkung aufgefasst.

„Zukunftsvorsorge“ längst ausgegeben

Von dem Geld sei jedenfalls nichts mehr übrig. Ihrem Mann habe sie für 25.000 Euro einen BMW gekauft, der aber bald wieder verkauft wurde. Außerdem kaufte sie für 30.000 Euro ein Grundstück in Rumänien. Der Rest sei für „sinnlose Sachen, die man gar nicht braucht“ draufgegangen, wie Schmuck, Kleidung, teure Handtaschen und Schuhe: „Ich war nicht imstande, etwas Vernünftiges daraus zu machen“, gab die Angeklagte zu.

Staatsanwältin Lutschounig konfrontierte die 22-Jährige schließlich mit einer Aussage, die der 79-Jährige bei der Polizei getätigt hatte: „Ich betrachte die Beträge nicht als Darlehen, sondern als Investitionskapital. Wenn sie nie vorhatte, ein Geschäft zu gründen, fühle ich mich betrogen und schließe mich als Privatbeteiligter an“, hatte er damals gesagt. Das sagte er auch am Dienstag: „Sie hat den Betrag genannt, den sie braucht, ich habe es geglaubt.“ Schenkung sei keine vereinbart gewesen.

Angeklagte lebt wieder beim Opfer

Trotzdem zog der 79-Jährige vor Gericht seinen Privatbeteiligtenanschluss zurück: „Sie hat ja gesagt, dass sie kein Geld hat.“ Auf Nachfrage der Staatsanwältin gab der Mann auch an, dass die Angeklagte seit vergangener Woche wieder bei ihm wohne. Lutschounig verwies auch auf eine Aussage eines Kriminalbeamten, dass es ein regelrechtes Muster gebe, über das Prostituierte ältere Männer ausnehmen und etwa eine Krankheit von sich oder einem Familienmitglied vortäuschen würden.

Verteidiger Philipp Tschernitz sprach in seinem Plädoyer von einem anderen Fall, als der 79-Jährige einer anderen Prostituierten 62.000 Euro geschenkt hatte, was aber strafrechtlich nicht relevant war: „Hier kommen wir zu dem Punkt: Ist das Betrug oder nicht?“ Auch in diesem Fall habe ihn nicht wirklich interessiert, ob er das Geld zurückbekommt: „Ihn hat nur interessiert, dass sie sich um ihn kümmert.“

Wiedersehen vor dem Gerichtssaal

Der Schöffensenat kam zu dem Urteil, dass alle Tatbestandteile eines Betruges erfüllt sind. Die 90.000 Euro muss die Frau nun an den Staat zurückzahlen. Da der 79-Jährige seinen Anschluss zurückgezogen hatte, wurde der Betrag für verfallen erklärt.

Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht, auch die Angeklagte nahm das Urteil an, das Urteil ist rechtskräftig. Die Angeklagte verließ das Gericht mit dem 79-Jährigen, der vor dem Verhandlungssaal auf sie gewartet hatte.