Bauer schoss auf Rind - Prozess vertagt

Ein 50-jähriger Kärntner ist am Montag wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht Klagenfurt gestanden. Er soll im Sommer zweimal auf eines seiner Hochlandrinder geschossen haben, weil er es nicht einfangen konnte. Ein Jäger gab dem Tier den Gnadenschuss.

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig warf dem Mann vor, den Stier „roh misshandelt und ihm unnötige Qualen“ zugefügt zu haben. Der 50-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Er halte bereits seit 25 Jahren Schottische Hochlandrinder, die direkt am Biohof geschlachtet werden. Seit einigen Monaten seien einige der Tiere aber extrem beunruhigt gewesen: „Das liegt an einem Schakal, der in der Umgebung unterwegs ist“, behauptete der Mann bei seiner Einvernahme durch Richter Christian Liebhauser-Karl.

"Bin überdurchschnittlicher Schütze

Der Stier sei deswegen besonders auffällig gewesen, sagte der Angeklagte: „Ich habe mir wirklich Sorgen gemacht, dass er mich oder jemand anderen angreift.“ Alle Versuche, den Stier einzufangen, seien gescheitert, also habe er sich dazu entschlossen, das Tier mit seinem Jagdgewehr zu erlegen. Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass er ein Tier auf diese Art und Weise auf der Weide getötet hätte, sagte der Mann, der sich als „überdurchschnittlich guten Schützen“ bezeichnete. Er brauchte außerdem Fleisch für eine Veranstaltung. Auf die Jagd gehe er seit dem Vorfall aber nicht mehr: „Das Ganze hat mich tief bedrückt.“ Auch sei ihm die Erlaubnis, Waffen zu tragen, entzogen worden.

Kugel durchschlug Kiefer

An jenem Tag im August habe er Salz ausgestreut, um den Stier anzulocken. Etwa 60 Meter von dieser Stelle entfernt wartete er auf das Rind, zielte auf seinen Kopf und gab einen Schuss ab - die Kugel durchschlug das Kiefer „nur einen Zentimeter unter dem Gehirn“, wie der 50-Jährige betonte. Nach etwa 30 Sekunden richtete sich das Rind wieder auf, woraufhin der Mann ein zweites Mal schoss, diesmal auf den Nacken. Aber auch danach stand das Tier wieder auf: „Ich habe mich dann nicht mehr sicher gefühlt zu schießen und habe einen Kollegen angerufen.“

„Als Jäger wissen Sie, dass sie im Ortsgebiet nicht schießen dürfen. Und sie wissen auch, dass sie nicht auf ein Haustier schießen dürfen, das auf einer Weide steht“, konfrontierte Staatsanwältin Lutschounig den Mann direkt mit den Vorwürfen. „Ich habe das gewusst - aber die Tiere waren unruhig und gefährlich, sie haben mich schon einmal verletzt, als ich sie einfangen wollte“, gab der Mann an.

Jäger bekam Diversion angeboten

Als Zeuge war auch der Jäger geladen, der den Fangschuss abgab - er hatte für diese Tat eine Diversion bekommen. Der Prozess am Montag wurde schließlich vertagt - die Staatsanwältin beantragte die Einholung eines veterinärmedizinischen Gutachtens „zum Beweis dafür, dass die vom Angeklagten verwendete Munition ungeeignet war, einen Stier per Abgabe eines Schusses aus der Distanz von 40 bis 60 Meter zu töten ohne ihm unnötige Qualen zuzufügen.“ Die Verhandlung wurde vertagt.