Ein Jahr Gefängnis für Trickdieb aus Rumänien

Zu zwölf Monaten unbedingter Haft ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 30 Jahre alter Mann aus Rumänien verurteilt worden. Der Trickdieb bestahl mit fünf Komplizen 35 Geschäfte in ganz Österreich.

Der 30 Jahre alte Rumäne stand wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig verwies auf ein aufwendiges Ermittlungsverfahren, bis man dem 30-Jährigen und seinen fünf Komplizen auf die Schliche kam. Mit drei weiteren Männern (einer von ihnen wurde bereits in Klagenfurt verurteilt und sitzt derzeit seine Strafe ab) und zwei Frauen wurden Trickdiebstähle in weiten Teilen Österreichs verübt. Von Tirol bis Wien gingen sie immer zu zweit oder zu dritt vor: Während einer die Verkäufer ablenkte und so tat, als würde er sich für ein Produkt interessieren, stahl ein anderer Bargeld - in einem Fall wurde auch Schmuck erbeutet, in einem anderen in einer Trafik mehrere Vignetten.

Diebe mehrmals auf frischer Tat ertappt

35 Mal schlug die Bande zu, aber nur in etwa der Hälfte aller Fälle war sie auch erfolgreich. Mehrmals wurden die Diebe auf frischer Tat ertappt und von der Polizei einvernommen - doch die Schadenshöhe war immer so gering, dass die Tat für eine Festnahme nicht ausreichte. Erst als man Überwachungskameras auswertete, Spuren verglich und Zeugen befragte, stellte sich heraus, dass die Taten immer von der gleiche Gruppe begangen wurden. Meist hatten die Täter in Blumenhandlungen, Kosmetikgeschäften und anderen Geschäften um die 100 Euro erbeutet, nur einmal nahmen die Täter Geld und Vignetten im Wert von 2.800 Euro mit.

Der Rumäne hat bereits vier einschlägige Vorstrafen am Konto - etwa in Italien, Tschechien und Frankreich - laut Staatsanwältin Lutschounig ist auch ein Ermittlungsverfahren in Norwegen gegen den 30-Jährigen anhängig. Der war vor Richter Matthias Polak zu allen Vorwürfen geständig: „Ich habe das für meine Kinder getan, es war ein großer Fehler. Ich werde nie mehr nach Österreich zurückkommen.“

Keine bedingte Strafnachsicht

Das Geständnis kam dem Mann auch mildernd zugute, ebenso führte Richter Polak die vergleichsweise geringe Schadenshöhe von etwa 5.200 Euro ins Treffen, mit der nur knapp die Wertgrenze von 5.000 Euro überschritten wurde. Die Gruppe hätte sich mit den Taten allerdings ein laufendes Einkommen verschafft, sei planmäßig vorgegangen und habe sich über einen längeren Zeitraum hinweg zusammengeschlossen, weshalb eine teilbedingte Strafnachsicht nicht infrage gekommen sei. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Lutschounig kündigte Strafberufung an.