Weihnachtsfeiern: Wer nicht kommt, zahlt

Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Gastronomen und Gästen, wenn diese Reservierungen für Weihnachtsfeiern nicht einhalten oder weniger Gäste kommen als angekündigt. Die Wirtschaftskammer rät zu klaren Regeln oder Stornogebühren.

Nicht selten kommen laut Gastwirten um bis zu 30 bis 40 Prozent weniger Personen zu einer Feier, als geplant und bestellt. Daraus entsteht eine ganze Kette von Problemen für den Gastwirt, so Adolf Kulterer, Sprecher der Klagenfurter Gastronomen in der Wirtschaftskammer: „Das Service wurde extra dazu bestellt, die Mitarbeiter in der Küche haben die Vorbereitungen getätigt - das Essen bleibt dann übrig und muss entsorgt werden. Die Wertschöpfung geht verloren. Der Besteller verliert das Gesicht gegenüber den Wirten, die er vielleicht schon seit Ewigkeiten gut kennt, weil nur 50 Prozent der Gäste erschienen sind.“ Problematisch seien laut Kulterer hauptsächlich Firmenfeiern, die nicht über eine zentrale Stelle organisiert werden.

Kundendaten unbedingt einfordern

Gefordert sieht er auch die Lokalbetreiber, die es ab und zu mit besonders dreisten Fällen zu tun haben. Kulterer sagt, es gebe eine neue „Sportart“ unter ihnen: Es würden oft bei vier Lokalen Tische bestellt und dann werde spontan entschieden, wo man hingehe.

Er schlägt vor, eine digitale Bestellung vornehmen zu lassen und von den Kunden die Daten abzufragen: „Nicht nur den Namen, sondern auch die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer. Der Kunde sollte dann eine Reservierungsbestätigung bekommen, mit der die allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeschickt werden. Dadurch entsteht ein Vertrag.“

Gästeschwund rechtzeitig mitteilen

Laut Kulterer sollte eine geringere Anzahl von Gästen mindestens drei Tage vorher angekündigt werden. Geschieht das nicht, sollte pro Ausfall eine Stornogebühr anfallen: „In der heutigen Zeit kann man auch AGBs via Whatsapp schicken und eine Bestätigung bekommen. Man braucht keinen Laptop und keinen E-Mail-Verkehr.“

Wie hoch eine mögliche Stornogebühr bei Nichteinhalten der Reservierung sei, bleibe laut Kulterer jedem Wirt selber überlassen.