Führungsposten im Landesdienst künftig befristet

Der Kärntner Landtag hat am Donnerstag ein neues Objektivierungsgesetz für den Landesdienst beschlossen. Einige Führungsposten müssen nun zwei Mal wiederbestellt werden, erst dann wird das Dienstverhältnis unbefristet. Die Opposition kritisiert, das mache Beamte von der Politik abhängig.

Um die 50 Dienstposten werden es ungefähr sein, die unter die Neuregelung fallen. Betroffen sind nur Neueinsteiger, die Änderung gilt unter anderem für Landesamtsdirektor, Abteilungsleiter und Bezirkshauptleute. Nach viereinhalb Jahren beginnt ein internes Bewertungsverfahren. Fällt es positiv aus, wird der oder die Betreffende für weitere fünf Jahre bestellt. Wenn nicht, muss der Posten neu ausgeschrieben werden. Dies wiederholt sich nach weiteren fünf Jahren. Wer bei der Bewertung dreimal positiv abschneidet, wird unbefristet gestellt.

Dienstrechtsnovelle Beamte Grafik

Landesregierung

Diese Änderung im Objektivierungsgesetz wurde am Donnerstag mit den Stimmen der SPÖ-ÖVP-Koalition am Donnerstag beschlossen, sie soll auch ein Leistungsanreiz sein. Anwendung wird die neue Regelung schnell finden. Die Leitungen von vier neu geschaffenen Abteilungen wurden bisher nur interimistisch besetzt, außerdem wird die Führung der Finanzabteilung frei. Deren bisheriger Leiter Horst Felsner geht demnächst in Pension.

Ausnahme bei „Vertrauenspositionen“

Die Leitung des Landespressediensts und die Protokollleitung werden von der Neuregelung ausgenommen, sofern die Dienstverhältnisse auf die Regierungsperiode befristet sind. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) war kurz nach seinem Amtsantritt 2013 kritisiert worden, weil er seinen Partei-Pressesprecher zum Leiter des Landespressediensts machte - mehr dazu in Kritik an „rotem Postenschacher“ (kaernten.ORF.at, 4.9.2013). In Reaktion auf diesen und andere Postenschacher-Vorwürfe hatte Kaiser eine Novelle des Objektivierungsgesetzes angekündigt, um „Vertrauenspositionen“ offen politisch besetzen zu können.

TK: Das Parteibuch zählt jetzt doppelt

Gerhard Köfer (Team Kärnten) kritisierte, dass Willkür nun Tür und Tor geöffnet sei. „Ab sofort zählt das richtige Parteibuch doppelt.“ So hatte im Begutachtungsverfahren auch Heinz Pansi, Sprecher der Bezirkshauptleute, argumentiert. In der Befristung der Leitungsfunktionen sieht er die Gefahr, dass Organe in Leitungsfunktionen zu „willfährigen Erfüllungsgehilfen“ werden. Beamte würden nicht mehr das Gemeinwohl, sondern ihre Wiederbestellung im Sinn haben. Im Bund sei viel an Qualität und Effizienz verloren gegangen, weil sich oft qualifizierte Mitarbeiter nicht mehr für Führungsfunktionen interessieren würden.

FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz sagte, die Befristung der Leitungsfunktionen würde seine Fraktion unterstützen, allerdings enthalte das Gesetz keine objektiven Bewertungskriterien, von denen eine Wiederbestellung abhänge - mehr dazu in FPÖ: Kritik an Dienstrechtsnovelle (kaernten.ORF.at, 24.10.2018).

Rechnungshof fordert Erfolgsbeurteilung

Der Rechnungshof befürwortete die Befristung von Leistungsfunktionen und sähe sie gern ausgeweitet, allerdings forderte er ein transparentes Verfahren und objektive Kriterien für eine Erfolgsbeurteilung ein. Im Gesetz fehlten dazu Bestimmungen ebenso wie Zielvereinbarungen. Für Kritik sorgt beim Rechnungshof, dass finanzielle Einbußen bei nicht wiederbestellten Beamten durch eine Ausgleichszulage abgefedert werden.

SPÖ: Beamte ohnehin weisungsgebunden

Für die SPÖ verteidigte Andreas Scherwitzl das neue Gesetz. Beamte seien ohnehin weisungsgebunden. Die Kritik der FPÖ wies er damit zurück, dass in den blau mitgeführten Ländern Oberösterreich und Burgenland gleichlautende Bestimmungen in deren Objektivierungsgesetzen bereits gelten würden.

ÖVP-Klubobmann Markus Malle argumentierte, in den nächsten drei bis vier Jahren stünden zumindest sieben Bestellungen von Abteilungsleitern an. „Wäre dieses Gesetz in den Parteizentralen entwickelt worden, würde man das Objektivierungsgesetz erst nach diesen Bestellungen machen.“

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